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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgefahrenabwehrrechtlicher Erlaubnisvorbehalt zum Halten gefährlicher Hunde 

gefahrenabwehrrechtlicher Erlaubnisvorbehalt zum Halten gefährlicher Hunde

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 22.05 vom 28.06.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Hundesteuer, Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde, gefahrenabwehrrechtlicher Erlaubnisvorbehalt zum Halten gefährlicher Hunde, Wesenstest, Lenkungswirkung der Hundessteuer
Stichwort:gefahrenabwehrrechtlicher Erlaubnisvorbehalt zum Halten gefährlicher Hunde
Leitsatz:Halter von Hunden, deren Gefährlichkeit nach Maßgabe einer Rasseliste vermutet wird, können auch dann einer erhöhten Hundesteuer unterworfen werden, wenn Hunde dieser Rassen nach dem einschlägigen Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich nur gehalten werden dürfen, sofern der Nachweis der Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters sowie ein positiver Wesenstest des Hundes vorliegen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 22.05




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