JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht konkret belegt
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats, Unterstützung des internationalen Terrorismus nicht ausreichend belegt, Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht konkret belegt, Anforderungen an den Nachweis der Unterstützungs- und Gefährdungshandlungen, Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache, Kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung |
| Stichwort: | Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht konkret belegt |
| Leitsatz: | Eine auf § 54 Nr. 5 bzw. 5a AufenthG gestützte Ausweisungsverfügung setzt nicht nur den Nachweis "verdächtiger Tatsachen" voraus. Vielmehr muss aus den Tatsachen auch der Schluss gezogen werden können, dass der Ausländer eine terroristische Vereinigung unterstützt oder eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik darstellt. Bloße Vermutungen rechtfertigen in diesem Zusammenhang insbesondere nicht die sofortige Vollziehung der Ausweisung eines verdächtigen Ausländers. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 CS 05.2621 | |
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