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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 195/09 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Einlassung, Beweiswürdigung, Anforderung, gefährlicher Eingriff, Straßenverkehr, Schädigungsvorsatz
Stichwort:gefährlicher Eingriff
Leitsatz:1. In der Regel ist die Mitteilung der Einlassung des Angeklagten im Urteil erforderlich.

2. Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr i. S. von § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 195/09




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