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gefährliche Körperverletzung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 60/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:gefährliche Körperverletzung, Kopfstoß, minderer schwerer Fall, Strafmilderung, Alkoholisierung
Stichwort:gefährliche Körperverletzung
Leitsatz:Eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung setzt nicht voraus, dass die Behandlung des Opfers durch den Täter das Leben des Opfers konkret gefährdet hat. Ausreichend ist vielmehr, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell hierzu geeignet ist. In diesem Zusammenhang kann auch ein wuchtig gegen den Kopf des Verletzten geführter Kopfstoß lebensgefährlich sein.

Die Milderung des Strafrahmens steht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB in pflichtgemäßem Ermessen des Tatrichters und ist keinesfalls obligatorisch. Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände vorzunehmen, wobei die Versagung einer Strafmilderung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der Täter die Begehung von Straftaten in einem selbst zu verantwortenden (Alkohol-)-Rausch vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 60/08



OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 131/08 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Feststellungen, Umfang, gefährliche Körperverletzung, Einlassung, Zeugenangaben
Stichwort:gefährliche Körperverletzung
Leitsatz:Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss 131/08

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 79/08 vom 01.04.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt, Feststellungen
Stichwort:gefährliche Körperverletzung
Leitsatz:Zur Frage, wann der Tritt mit dem beschuhten Fuß die Voraussetzungen der Annahme einer gefährlicher Körperverletzung begangen mittels eines gefährlichen Werkzeugs rechtfertigt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 79/08

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 452/05 vom 18.10.2005

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Nebenklage, Anschlussberechtigung, gefährliche Körperverletzung, das Leben gefährdende Behandlung
Stichwort:gefährliche Körperverletzung
Leitsatz:In der Bedrohung mit einer - auch nur scheinbar geladenen - Schusswaffe und den sonstigen einschüchternden Umständen eines solchen Überfalls kann eine das Leben gefährdende Behandlung i.S.d. § 224 StGB liegen, so dass beim Opfer die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger gegeben ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 452/05


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