JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gefährliche Hunde
| Rechtsgebiete: | GG, AO, KAG, HundVStVO, POG |
| Schlagworte: | Hundesteuer, gefährliche Hunde, Steuersatz, Hundesteuersatzung, Haushaltssatzung, Satzungsautonomie, Besteuerungskompetenz, Erdrosselungssteuer, Formenmissbrauch, außerfiskalische Sachregelung, Sachkompetenz, Lenkungszweck, Eindämmungsfunktion, Verhinderungsfunktion, Lenkungsabsicht, Lenkungswirkung, Belastungsunterschied, ordnungsrechtliches Verbot, Gefahrenabwehr, Aufwandssteuer, Aufwandsbereitschaft |
| Stichwort: | Gefährliche Hunde |
| Leitsatz: | 1. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, der sowohl seiner Höhe wegen als auch wegen des Belastungsunterschiedes zum Steuersatz für "normale" Hunde die Aufwandsbereitschaft der örtlichen Gemeinschaft signifikant verfehlt und damit die Erzielung von Einnahmen praktisch verhindert, ist als formenmissbräuchliche Abgabenregelung von der Besteuerungskompetenz des Art. 105 Abs. 2 a) GG nicht gedeckt. 2. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, dessen erkennbarer außerfiskalischer Lenkungszweck in der Verhinderung einer solchen Tierhaltung besteht oder der in seinen Auswirkungen einem ordnungsbehördlichen Verbot dieses Inhalts nahe kommt, bedarf neben der kompetenzrechtlichen Absicherung im Steuerrecht zusätzlich einer solchen in den Materien des sachlichen Rechts. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10308/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SOG M-V, HundehVO M-V |
| Schlagworte: | Gefährliche Hunde, Wesenstest, Gefahrermittlungsmaßnahme, Verordnungsermächtigung, Normerhaltung |
| Stichwort: | Gefährliche Hunde |
| Leitsatz: | 1. Bei der normativen Vermutung der Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen, die durch einen sog. Wesenstest im Einzelfall widerlegt werden kann (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V), handelt es sich um eine im Interesse der Praktikabilität geschaffene quasi umgekehrte Gefahrerforschungsmaßnahme. 2. Die Gefahrerforschungsmaßnahme ist eine Vorstufe der Maßnahme der Gefahrenabwehr. 3. Die Ermächtigung zum Erlass von Gefahrenabwehrverordnungen umfasst auch die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen, die Gefahrerforschungsmaßnahmen zum Inhalt haben, auch wenn diese Verordnungen Eingriffe in Rechte Dritter ermöglichen, die nicht Störer im polizeirechtlichen Sinne sind. 4. Setzen die von einer Gefahrerforschungsmaßnahme Betroffenen zurechenbar die Ursache für diese Maßnahme, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn sie die Kosten der Maßnahme tragen müssen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 29/00 | |
| Rechtsgebiete: | POG, Gefahrenabwehrverordnung |
| Schlagworte: | Rechtsbeschwerde, Zulassung, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Rechtsfortbildung, Fortbildung des Rechts, Gefährliche Hunde, Gefahrenabwehrverordnung, Verfassungsmäßigkeit, Landesverfassung, Verfassungsgerichtshof, Bindungswirkung |
| Stichwort: | Gefährliche Hunde |
| Leitsatz: | 1. Unter Rechtsfortbildung wird nicht nur die Aufstellung von Leitsätzen für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts sowie die rechtsschöpferische Ausfüllung von Gesetzeslücken verstanden, sondern auch die Klärung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, wobei nicht nur formelle, sondern alle Gesetze im materiellen Sinn, mithin auch Verordnungen, gemeint sind. 2. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts (Verfassungsgerichtshofs) reicht nicht weiter als dessen Entscheidungskompetenz; hat er gemäß Art. 130 a der Landesverfassung geprüft, ob der Antragsteller durch eine Rechtsverordnung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt ist, ist damit über die Vereinbarkeit der Verordnung mit dem Grundgesetz nicht entschieden. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 221/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, VwGO, ZPO, LVwVG |
| Schlagworte: | Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, gefährliche Hunde, Hundesteuer, Lenkungssteuer, Steuer, Steuergesetzgebungskompetenz, Sachgesetzgebungskompetenz, Steuertatbestand, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, erdrosselnde Wirkung, Gestaltungsspielraum Gefahrenabwehrverordnung, Bestimmtheit, Rechtsstaatsprinzip, Übergangsregelung, Einziehung, Versteigerung, Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzinteresse |
| Stichwort: | Gefährliche Hunde |
| Leitsatz: | Das für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages erforderliche Rechtsschutzinteresse kann teilweise fehlen, wenn die Rechtsnorm teilbar ist und der Normenkontrollantrag auch solche Teile erfasst, von denen der Antragsteller nicht betroffen wird (im Anschluss an BVerwGE 82, 225 <234> und 88, 268 <273>). Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" steht mit höherrangigem Recht in Einklang (im Anschluss an das Senatsurteil vom 19. September 2000 - 6 A 10789/00.OVG - AS 28, 373ff). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10609/02 | |
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