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Gefährderanschreiben

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 51/04 vom 22.09.2005

1. Ein polizeiliches Gefährderanschreiben, mit dem dem Adressaten nahegelegt wird, sich nicht an Demonstrationen zu beteiligen, um zu vermeiden, dass er polizeilichen Gefahrabwehrmaßnahmen ausgesetzt wird, greift in die grundgesetzlich geschützte Willensentschließungsfreiheit des Betroffenen, an Demonstrationen teilzunehmen, ein und bedarf deshalb einer gesetzlichen Grundlage.

2. Liegt eine konkrete Gefahr vor, kann ein Gefährderanschreiben auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden, wenn die durch Tatsachen belegte Besorgnis besteht, der Adressat werde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten begehen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Gefährderanschreiben stehen, und sich deshalb als Störer erweisen.

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