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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10469/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK
Schlagworte:abgeleitetes Aufenthaltsrecht, abhängiges Aufenthaltsrecht, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Absicht des Gesetzgebers, Altfallregelung, Anspruch, atypisch, Aufenthalt, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich relevante Umstände, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausreise, Ausreisehindernis, Ausreisepflicht, Bleiberechtsbeschluss, Duldung, einfinden, eingliedern, Eingriff, Eltern, Elternteil, Entstehungsgeschichte, Ermessen, Ermessensentscheidung, Erwerbstätigkeit, geduldet, gesetzliche Altfallregelung, getäuscht, Herkunft, Identität, Integration, integriert, kausal, Kausalität, Kausalitätserfordernis, Kind, minderjährig, minderjähriges Kind, notwendig, notwendiger Eingriff, Privatleben, rechtliche Gründe, rechtstreu, rechtstreues Verhalten, Reintegration, Rückkehr, Sinn und Zweck, Sprache, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, täuschen, Täuschung, Unmöglichkeit der Ausreise, unzumutbar, Unzumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Wiedereingliederung, Ziel des Gesetzes, zumutbar, Zumutbarkeit.
Stichwort:geduldet
Leitsatz:Eine gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung entgegenstehende vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände liegt auch dann vor, wenn die Täuschung nicht kausal für den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10469/09.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 E 11594/06.OVG vom 05.04.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, ArGV, BeschVerfV
Schlagworte:Abschiebung, Abschiebungshindernis, Angaben, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreisepflicht, ausreisepflichtig, Beschäftigung, Beschäftigungserlaubnis, Beschäftigungsverbot, Beschaffung, deklaratorisch, Duldung, Duldungsbescheinigung, Erlaubnis, Erlaubnisvorbehalt, Ermessen, Ermessensentscheidung, falsche Angaben, geduldet, gestattet, gültig, Grund, Hinweis, Identität, Identitätspapier, mitwirken, Mitwirkungspflicht, nachrichtlich, Pass, Passbeschaffung, Passersatz, Pflicht, strafbar, Straftat, Täuschung, Unwertgehalt, Verbot, Verhalten, verhindern, verpflichtet, Verpflichtungsbegehren, vertreten, Verschulden, vollziehbar, vollziehen
Stichwort:geduldet
Leitsatz:1. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG und § 10 BeschVerfV begründen für geduldete Ausländer ein gesetzliches (Beschäftigungs-)Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Eine Beschäftigungserlaubnis ist deshalb gegebenenfalls mit einem Verpflichtungsbegehren zu erstreiten. Die Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis durch Bescheid und deren nachrichtliche Übernahme in eine Duldungsbescheinigung stellen kein behördliches Beschäftigungsverbot dar (vgl. bereits OVG RP, Beschluss vom 15. März 2007 - 7 B 10213/07.OVG -).

2. Verletzt ein geduldeter Ausländer vorsätzlich die Pflichten, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken sowie alles im Sinne des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Zumutbare zu tun, um seiner Ausreisepflicht unverzüglich nachkommen zu können, so darf ihm gemäß § 11 Satz 1 BeschVerfV keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden.

3. Die vorsätzliche Verletzung der Passbeschaffungs- und Ausreisepflicht kann auch im Rahmen der gemäß § 10 BeschVerfV zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. bereits OVG RP, Beschluss vom 15. März 2007 - 7 B 10213/07.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 E 11594/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 10108/07.OVG vom 05.04.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, ArGV, BeschVerfV
Schlagworte:Abschiebung, Abschiebungshindernis, Angaben, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreisepflicht, ausreisepflichtig, Beschäftigung, Beschäftigungserlaubnis, Beschäftigungsverbot, Beschaffung, deklaratorisch, Duldung, Duldungsbescheinigung, Erlaubnis, Erlaubnisvorbehalt, Ermessen, Ermessensentscheidung, falsche Angaben, geduldet, gestattet, gültig, Grund, Hinweis, Identität, Identitätspapier, mitwirken, Mitwirkungspflicht, nachrichtlich, Pass, Passbeschaffung, Passersatz, Pflicht, strafbar, Straftat, Täuschung, Unwertgehalt, Verbot, Verhalten, verhindern, verpflichtet, Verpflichtungsbegehren, vertreten, Verschulden, vollziehbar, vollziehen
Stichwort:geduldet
Leitsatz:1. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG und § 10 BeschVerfV begründen für geduldete Ausländer ein gesetzliches (Beschäftigungs-)Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Eine Beschäftigungserlaubnis ist deshalb gegebenenfalls mit einem Verpflichtungsbegehren zu erstreiten. Die Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis durch Bescheid und deren nachrichtliche Übernahme in eine Duldungsbescheinigung stellen kein behördliches Beschäftigungsverbot dar (vgl. bereits OVG RP, Beschluss vom 15. März 2007 - 7 B 10213/07.OVG -).

2. Verletzt ein geduldeter Ausländer vorsätzlich die Pflichten, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken sowie alles im Sinne des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Zumutbare zu tun, um seiner Ausreisepflicht unverzüglich nachkommen zu können, so darf ihm gemäß § 11 Satz 1 BeschVerfV keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden.

3. Die vorsätzliche Verletzung der Passbeschaffungs- und Ausreisepflicht kann auch im Rahmen der gemäß § 10 BeschVerfV zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. bereits OVG RP, Beschluss vom 15. März 2007 - 7 B 10213/07.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 10108/07.OVG


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