JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geburt
| Rechtsgebiete: | GG, Hess. RAVG, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen, SGB VI |
| Schlagworte: | Adoption, Altersrente, Geburt, Kindererziehungszeit, Rechtsanwältin, Satzung, Versorgungswerk, Zusatzzeit |
| Stichwort: | Geburt |
| Leitsatz: | 1. Eine Satzungsbestimmung, nach der für jede Geburt eines Kindes einer Rechtsanwältin, die bei einem Versorgungswerk Mitglied ist, eine Zusatzzeit von einem Jahr für die Berechnung der Altersrente gewährt wird, aber keine Kindererziehungszeiten anerkannt werden, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. 2. Die Adoption eines Kindes ist dabei der Geburt eines Kindes nicht gleichzustellen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 2522/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG |
| Schlagworte: | Aussetzung der Abschiebung, Duldung, Eheschließung, bevorstehende, Geburt, bevorstehende Geburt |
| Stichwort: | Geburt |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen, unter den die Abschiebung eines Ausländers wegen der von ihm beabsichtigten Eheschließung mit einer bleiberechtigten Ausländerin und bevorstehender Geburt seines Kindes, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird, auszusetzen ist (Erteilung einer Duldung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 328/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Geburt, Hirnschaden, Schmerzensgeld |
| Stichwort: | Geburt |
| Leitsatz: | 300.000 ¤ Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung infolge fehlerhafter Geburtsleitung. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 5 U 28/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Vaterschaftsanerkennung, Geburt, Risikoschwangerschaft |
| Stichwort: | Geburt |
| Leitsatz: | 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, Juris; Beschl. v. 11.04.2002 - 2 M 121/02 -) bestehen die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich erst ab der Geburt des Kindes mit der Folge, dass die Schwangerschaft einer deutschen Staatsangehörigen die Ausländerbehörde nicht daran hindert, den ausländischen (werdenden) Vater des ungeborenen Kindes abzuschieben. 2. Eine Ausnahme ist dann anzunehmen, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 84/08 | |
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