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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 623/06 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:GG, LAbfG
Schlagworte:verpresste Abfälle, maschinell gepresste Abfälle, Presszuschlag, Gebührenzuschlag, Gebührenkalkulation
Stichwort:Gebührenzuschlag
Leitsatz:1. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind auf Grundlage des § 8 Satz 2 LAbfG berechtigt, zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Kontroll- und Überwachungsaufwands eine Satzungsregelung zu treffen, wonach ihnen die Abfälle eines Grundstücks einheitlich entweder in gepresstem Zustand oder in nicht-gepresstem Zustand zu überlassen sind.

2. Zur Frage der Gebührenbemessung bei der Überlassung von maschinell gepressten Abfällen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 623/06




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