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Gebührenstaffelung

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 40.08 vom 28.08.2008

Aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kann kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im Kommunalabgabenrecht schon deswegen für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst (im Anschluss an das Urteil vom 29. September 2004 - BVerwG 10 C 3.04 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43 S. 8 f.).

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 25.97 vom 15.09.1998

Leitsatz:

Eine landesrechtliche Vorschrift, die das Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten nach dem nur um Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sparerfreibeträge geminderten sowie in sechs Einkommensgruppen gestaffelten Bruttoeinkommen bemißt und die Kinderzahl nur eingeschränkt - nämlich bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch von Geschwisterkindern - beitragsmindernd berücksichtigt, ist sowohl mit § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (Fassung 1990 und 1993) als auch mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar.

Urteil des 8. Senats vom 15. September 1998 - BVerwG 8 C 25.97 -

I. VG Köln vom 30.11.1994 - Az.: VG 21 K 7116/93 -
II. OVG Münster vom 05.06.1997 - Az.: OVG 16 A 1092/95 -

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