JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gebührenrechtliche Einwendung
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Schlagworte: | Ablehnung, Erhebung, Festsetzung, gebührenrechtliche Einwendung, Rechtsanwalt, Vergütung |
| Stichwort: | gebührenrechtliche Einwendung |
| Leitsatz: | 1. Im Hinblick auf den Charakter des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG als eines vereinfachten zivilrechtlichen Gebührenprozesses zwischen der Partei und deren Anwalt greift auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht der Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz ein, nicht der den Verwaltungsprozess sonst beherrschende Untersuchungsgrundsatz. 2. Für die in § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG normierte Ablehnungsvoraussetzung der Erhebung einer Einwendung, die nicht ihren Grund im Gebührenrecht hat, genügt grundsätzlich die bloße Berufung des Antragsgegners auf eine solche Einwendung, ohne dass deren Substantiierung oder gar schlüssige Darlegung erforderlich wäre. 3. Nur aufgrund dieser einfachen Verhinderungsmöglichkeit des Antragsgegners kann ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss - ohne dass ein Konflikt mit dem rechtsstaatlichen Gebot der Justizgewährleistung auftritt - umfassend in materielle Rechtskraft erwachsen mit der Folge, dass sowohl gebühren- als auch nicht gebührenrechtliche Einwendungen, die vor Titelerlass entstanden sind, infolge Präklusion gemäß § 767 Abs. 2 ZPO auch mit der Vollstreckungsgegenklage nicht mehr geltend gemacht werden können. 4. Eine Ausnahme, in der das bloße Erheben einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung nicht genügt, um eine Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG zu verhindern, kann vor diesem Hintergrund nur angenommen werden, wenn deren Geltendmachung offensichtlich haltlos ist, insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt für eine nicht gebührenrechtliche Einwendung erfolgt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 TJ 1217/07 | |
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