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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 313/08 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:GKG, KV-GKG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Gerichtskosten, Verfahrensgebühr, Gebührenprivilegierung, Teilerledigung
Stichwort:Gebührenprivilegierung
Leitsatz:Wird ein Rechtsstreit durch Gebührenermäßigungstatbestände gemäß Teil 8 KV-GKG, die teils vor und teils nach streitiger Verhandlung angefallen sind, vollständig beendet, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr für den gesamten Rechtsstreit in analoger Anwendung des Satzes 2 der Anmerkung zu Nr. 8211 KV-GKG auf das 0,4-fache.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 313/08




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