JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gebührenmoratorium
| Rechtsgebiete: | RGebStV, GG |
| Schlagworte: | Rundfunkgebührenpflicht, internetfähiger PC, Rundfunkempfangsgerät, nicht zeitversetztes Hör- und Sichtbarmachen, rechtsstaatlicher Bestimmtheitsgrundsatz, Gebührenmoratorium, verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff, Bereithalten zum Empfang, gebührenrechtliche Gleichbehandlung, mittelbarer Eingriff in die Informationsfreiheit, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, Realisierbarkeit einer gesetzlichen Registrierungspflicht, Umsetzung eines alternativen Finanzierungskonzepts, Zumutbarkeit einer Gebührenpflicht für "aufgedrängte" Empfangsmöglichkeit, Befreiung für "neuartige" Empfangsgeräte nur bei eigenem Erstgerät |
| Stichwort: | Gebührenmoratorium |
| Leitsatz: | 1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig. 2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.2922 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV, GG |
| Schlagworte: | Aufwand, Bereithalten, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Computer, Eingriff, Empfang, Finanzierung, Flucht, Gebühr, Gebührenmoratorium, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gerät, Gleichheit, Hörfunk, Information, Informationsfreiheit, Informationsquelle, Internet, Internetzugang, Konvergenz, milderes Mittel, Mittel, multifunktional, neuartig, Nutzung, öffentlich-rechtlich, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Personal Computer, PC, privat, Radio, Rechner, Rundfunk, Rundfunkempfang, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkfreiheit, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkprogramm, Rundfunkteilnehmer, ungehindert, unentgeltlich, verfassungsrechtlich, Verfassungsrecht, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Vollzugsdefizit, Zugang, zum Empfang bereithalten |
| Stichwort: | Gebührenmoratorium |
| Leitsatz: | 1. Ein Rechner (Personal Computer - PC - ) mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. 2. Ein Rechtsanwalt, der einen Rechner mit Internetzugang in seiner Kanzlei einsetzt, hält ein Rundfunkempfangsgerät jedenfalls dann zum Empfang bereit, wenn er kein anderes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. 3. Die Rundfunkgebührenpflicht für das Bereithalten eines solchen Rechners zum Rundfunkempfang begegnet in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10959/08.OVG | |
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