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Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 4/02 vom 02.07.2002

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks
Stichwort:Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks
Leitsatz:Die Eintragung eines Vermerks, aus dem sich ergibt, dass ein Grundpfandrecht gegenüber einer rangbesseren Auflassungsvormerkung wirksam ist, ist jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn sie zugleich mit der Eintragung des Grundpfandrechts erfolgt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 4/02




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