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Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 9827/00 vom 08.05.2001

Rechtsgebiete:Einigungsvertrag
Schlagworte:Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät
Stichwort:Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät
Leitsatz:Auch unter Berücksichtigung der auf 10 % zurückgeführten Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Beauftragung einer überörtlichen Anwaltssozietät, der sowohl Anwälte mit Kanzleisitz im alten Bundesgebiet einschließlich des Westteils Berlins als auch Anwälte mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet angehören, das Mandat allen Mitgliedern der Sozietät erteilt ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 22.12.1992 -1 W 4118/92-zu Leitsatz 2).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 9827/00




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