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Gebührenermäßigung bei Beendigung des Rechtsstreits durch Versäumnisurteil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 95/01 vom 26.04.2001

Rechtsgebiete:KV
Schlagworte:Gebührenermäßigung bei Beendigung des Rechtsstreits durch Versäumnisurteil
Stichwort:Gebührenermäßigung bei Beendigung des Rechtsstreits durch Versäumnisurteil
Leitsatz:Wird der Rechtsstreit durch ein Versäumnisurteil beendet, so greift eine Ermäßigung analog Nr. 1202 KV in Bezug auf die Gebühr für das Verfahren im allgemeinen nicht ein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 95/01




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