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Gebührenermäßigung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 20 Ta 217/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO, GKG, KV
Schlagworte:PKH-Beschwerde, rückwirkende Bewilligung, Vermögensverhältnisse, maßgeblicher Zeitpunkt, Kostenentscheidung, Gebührenermäßigung
Stichwort:Gebührenermäßigung
Leitsatz:1. Im Rahmen der Entscheidung über eine PKH - Beschwerde hat auch bei Zurückweisung der Beschwerde keine Kostenentscheidung zu ergehen, weil sich die Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtsgebühren aus dem Gesetz ergibt, §§ 22, 1 S. 2 GKG und die außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten sind, § 127 Abs. 4 ZPO.

2. Die Ermäßigung der Gebühr nach KV 1812 S. 2 kommt auch in Betracht, wenn das Arbeitsgericht der Beschwerde bereits teilweise abgeholfen hat, das Beschwerdegericht die Beschwerde aber im Übrigen vollständig zurückweist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 20 Ta 217/08



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 8/08 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Gebührenermäßigung, Eigentumsumschreibung
Stichwort:Gebührenermäßigung
Leitsatz:1. Eine Gebührenermäßigung gem. § 60 Abs. 2 KostO kommt nicht in Betracht, wenn als neue Eigentümer nicht die Abkömmlinge sondern als neuer Eigentümer eine GbR eingetragen wird, deren Gesellschafter die Abkömmlinge des eingetragenen Eigentümers sind.

2. Werden die Namen der Kinder des Kostenschuldners mit dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft" in das Grundbuch eingetragen, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstückseigentum der GbR und nicht den Kindern zusteht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 8/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 WF 185/05 vom 19.01.2006

Rechtsgebiete:GKG-KV
Schlagworte:Gebührenermäßigung, Entscheidungsgründe, Verzicht, Gebühren, Ermäßigung
Stichwort:Gebührenermäßigung
Leitsatz:Die Gerichtsgebühren werden nach Nr. 1311 Nr. 2 KV auch dann ermäßigt, wenn das Verbundurteil zwar Entscheidungsgründe nur zu Folgesachen, nicht aber zum Scheidungsausspruch enthält, weil die Parteien insoweit auf Gründe verzichtet haben.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 WF 185/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 1167/02 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:GG, StAG, VwKostG, VwGO
Schlagworte:Gebühr für Einbürgerung, Kostenbezogenheit, Vorteilsausgleich, Analogie, Verpflichtungsklage bei Billigkeitsentscheidung, Gebührenermäßigung, sachliche Billigkeitsgründe
Stichwort:Gebührenermäßigung
Leitsatz:1. Für Einbürgerungen nach § 40b StAG gilt der Gebührentatbestand des § 38 Abs. 2 Satz 1 StAG; § 38 Abs. 2 Satz 2 StAG findet keine entsprechende Anwendung. Die Höhe der Gebühr begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Die Gebührenschuld aus § 38 Abs. 2 Satz 1 StAG entsteht mit Eingang des Antrags auf Einbürgerung bei der zuständigen Behörde.

3. Gebührenermäßigung oder -befreiung aus Gründen der Billigkeit gemäß § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG kann nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden. Allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 1167/02


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