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BAG – Urteil, 9 AZR 51/04 vom 15.02.2005

Rechtsgebiete:TVG, NDR
Schlagworte:Arbeitnehmerähnliche Person, Gebührenbeauftragte
Stichwort:Gebührenbeauftragte
Leitsatz:1. Die Tarifvertragsparteien sind frei, den unbestimmten Rechtsbegriff der arbeitnehmerähnlichen Person iSd. § 12a TVG auszufüllen, wenn sie den Geltungsbereich von Tarifverträgen für diesen Personenkreis festlegen wollen.

2. Rundfunkgebührenbeauftragte können arbeitnehmerähnliche Personen iSv. § 12a TVG sein.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 51/04




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