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Gebührenanspruch des bestellten Beistands in Auslieferungsverfahren

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OLG-HAMBURG – Beschluss, Ausl 24/05 vom 21.02.2006

Rechtsgebiete:RVG VV, IRG
Schlagworte:Gebührenanspruch des bestellten Beistands in Auslieferungsverfahren
Stichwort:Gebührenanspruch des bestellten Beistands in Auslieferungsverfahren
Leitsatz:In Auslieferungsverfahren steht dem nach § 40 Abs. 2 IRG bestellten Beistand neben der Verfahrensgebühr (VV 6100 RVG) und den Auslagenpauschalen regelmäßig keine Terminsgebühr gemäß VV 6101 RVG für die Teilnahme an dem Termin zu, in dem dem Betroffenen vom Amtsgericht lediglich der die Auslieferungshaft anordnende Senatsbeschluß verkündet wird.

Die bloße Verkündung des Auslieferungshaftbefehls ist keine Verhandlung im Sinne der Nr. 6101 RVG.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, Ausl 24/05




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