JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gebühren und Kosten
| Rechtsgebiete: | ZPO, VOB/B, BGB |
| Schlagworte: | Gebühren und Kosten, Gerichtskosten |
| Stichwort: | Gebühren und Kosten |
| Leitsatz: | 1. Vergleichen die Parteien sich bezüglich einer eingeklagten Werklohnforderung und bestimmen sie zugleich, dass eine Kostenentscheidung durch das Gericht erfolgen soll, so ist diese in entsprechender Anwendung von § 91 a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes vorzunehmen. Demgegenüber ist weder auf den sich aus dem Vergleich ergebenden Grad des Obsiegens und Unterliegens noch auf die Zweifelsregelung des § 98 S. 1 ZPO abzustellen. 2. Macht der Unternehmer seine Werklohnforderung vorbehaltlos geltend und beantragt der Auftraggeber einschränkungslos Klagabweisung, so sind die Kosten des Rechtsstreits gem. § 92 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn der Auftraggeber zur Zahlung lediglich Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung verurteilt wird, und die Mängelbeseitigungskosten einschließlich des Druckzuschlages die Höhe der Werklohnforderung erreichen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 23/03 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Gebühren und Kosten, Streitwert |
| Stichwort: | Gebühren und Kosten |
| Leitsatz: | 1. Über Streitwertbeschwerden in selbstständigen Beweisverfahren entscheidet der Einzelrichter als Beschwerdegericht, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde. 2. Hat das Gericht den Streitwert eines isoliert geführten selbstständigen Beweisverfahrens nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten festgesetzt, sind Einwendungen des Antragsgegners gegen die Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwertes, wonach die Mängelbeseitigung kostengünstiger als vom Sachverständigen geschätzt ausgeführt werden könnte, unbeachtlich. Der Antragsgegner muss vielmehr im Rahmen der Beweisaufnahme einen Antrag stellen, der Sachverständige möge das Gutachten ergänzen oder erläutern. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 5 W 63/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAGO |
| Schlagworte: | Gebühren und Kosten, Rechtsmittelkosten |
| Stichwort: | Gebühren und Kosten |
| Leitsatz: | Hat das Berufungsgericht die voraussichtliche Zurückweisung der Berufung durch Beschluss angekündigt, jedoch Frist zur Erwiderung gesetzt, so sind die durch den Zurückweisungsantrag des Berufungsbeklagten verursachten Kosten notwendig und erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 W 404/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Gebühren und Kosten, Rechtsmittelkosten |
| Stichwort: | Gebühren und Kosten |
| Leitsatz: | Der Anschlussberufungskläger hat auch dann die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, wenn das Berufungsgericht die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückweist und die Anschließung deshalb gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung verliert. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 U 110/02 | |
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