JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gebühren für Arzneimittelzulassung
| Rechtsgebiete: | AMG, VwKostG |
| Schlagworte: | Gebühren für Arzneimittelzulassung, Verjährung von Gebührenforderungen, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Nachzulassung, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit der Gebührenschuld |
| Stichwort: | Gebühren für Arzneimittelzulassung |
| Leitsatz: | 1. Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang. 2. § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 38.04 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, VwKostG |
| Schlagworte: | Gebühren für Arzneimittelzulassung, Verjährung von Gebührenforderungen, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Nachzulassung, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit der Gebührenschuld |
| Stichwort: | Gebühren für Arzneimittelzulassung |
| Leitsatz: | 1. Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang. 2. § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 39.04 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, VwKostG |
| Schlagworte: | Gebühren für Arzneimittelzulassung, Verjährung von Gebührenforderungen, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit der Gebührenschuld |
| Stichwort: | Gebühren für Arzneimittelzulassung |
| Leitsatz: | Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 56.04 | |
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