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Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13/16 Ta 548/05 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO, RVG
Schlagworte:Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts
Stichwort:Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts
Leitsatz:Die Pflicht zu kostensparender Tätigkeit gemäß § 91 ZPO verpflichtet den gemäß § 121 ZPO beigeordneten Rechtsanwalt, Folgekündigungen oder sonstige Folgeansprüche nach erhobener Kündigungsschutzklage klageerweiternd und nicht mit einer weiteren Klage geltend zu machen. (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer)
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13/16 Ta 548/05




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