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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGebühr für Einbürgerung 

Gebühr für Einbürgerung

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 1167/02 vom 13.08.2003

1. Für Einbürgerungen nach § 40b StAG gilt der Gebührentatbestand des § 38 Abs. 2 Satz 1 StAG; § 38 Abs. 2 Satz 2 StAG findet keine entsprechende Anwendung. Die Höhe der Gebühr begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Die Gebührenschuld aus § 38 Abs. 2 Satz 1 StAG entsteht mit Eingang des Antrags auf Einbürgerung bei der zuständigen Behörde.

3. Gebührenermäßigung oder -befreiung aus Gründen der Billigkeit gemäß § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG kann nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden. Allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden.

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