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Gebühr für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 83/02 vom 17.05.2002

Rechtsgebiete:KostO, AktG, GmbHG
Schlagworte:Gebühr für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats
Stichwort:Gebühr für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats
Leitsatz:Beurkundet der Notar anlässlich der Gründung einer Aktiengesellschaft in derselben Urkunde zugleich den Beschluss der Gründer über die Bestellung des ersten Aufsichtsrats, so erwächst ihm außer der Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO zusätzlich eine gesonderte Gebühr gemäß § 47 KostO.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 83/02




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