Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch gestellten Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens und Ermäßigung der geltend gemachten Forderung vor Abgabe an das Streitgericht 

Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch gestellten Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens und Ermäßigung der geltend gemachten Forderung vor Abgabe an das Streitgericht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 594/00 vom 26.04.2001

Beantragt der Kläger nach voraufgegangenem Mahnverfahren die Abgabe der Sache an das Streitgericht nur wegen einer ermäßigten Forderung, so berechnet sich die Gebühr für das Verfahren im allgemeinen mit ihrem dreifachen Satz auch dann nach dem ermäßigten Betrag, wenn schon im Mahnbescheidsgesuch dir Durchführung des streitigen Verfahrens für den Fall des Widerspruchs beantragt war.

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch gestellten Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens und Ermäßigung der geltend gemachten Forderung vor Abgabe an das Streitgericht - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum