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Gebrauchtwagenkauf

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 39/07 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gebrauchtwagenkauf, Standzeit, Mangel
Stichwort:Gebrauchtwagenkauf
Leitsatz:Ob beim Gebrauchtwagenverkauf ein Sachmangel des Fahrzeugs nach § 434 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 BGB wegen einer nicht offen gelegten Abweichung zwischen Herstellungsdatum und Erstzulassung vorliegt, muss - soweit es sich nicht um einen Jahreswagen, sondern um ein bereits älteres Fahrzeug handelt - im Einzelfall unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters, insbesondere der Dauer seiner Zulassung im Verkehr, bestimmt werden. Beim Verkauf eines ca. 2 Jahre und 9 Monate bereits zugelassenen Cabrios mit einem km-Stand von 19.500 ist eine Standzeit von 14 Monaten zwischen Herstellungsdatum und Erstzulassung noch kein Mangel.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 3 U 39/07



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 11/05 vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Wissenszurechnung
Stichwort:Gebrauchtwagenkauf
Leitsatz:1. Der Käufer eines Gebrauchtwagens wird über dessen Unfallfreiheit arglistig getäuscht, wenn der für die Verkäuferin im Rahmen der Vertragsverhandlungen auftretende Mitarbeiter die Unfallfreiheit behauptet, obwohl in einer anderen Niederlassung der Verkäuferin das Wissen über einen Unfallvorschaden vorhanden ist (Wissenszurechnung).

2. Ungeachtet dessen kann der Käufer eines Gebrauchtwagens wegen Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten, da eine Nachlieferung angesichts der individuellen Kaufentscheidung für den konkreten Gebrauchtwagen unmöglich ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 11/05

OLG-CELLE – Urteil, 7 U 17/04 vom 11.08.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gebrauchtwagenkauf
Stichwort:Gebrauchtwagenkauf
Leitsatz:Hat eine natürliche Person den veräußerten Gebrauchwagen sowohl privat als auch für ihr (nebengewerbliches) Unternehmen genutzt (dual use), so ist entscheidend für die Einordung als Verbrauchsgüterkauf im Sinn von § 474 f BGB, welche Benutzung überwiegt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 17/04

OLG-CELLE – Urteil, 7 U 18/04 vom 04.08.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gebrauchtwagenkauf
Stichwort:Gebrauchtwagenkauf
Leitsatz:Erfährt der Käufer bei der Übergabe von Mängeln der Kaufsache, steht einem späteren Rücktritt vom Vertrag wegen dieser Mängel der Einwand der Treuwidrigkeit entgegen (entsprechend der Wertung von § 464 BGB a.F.); auch einer Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung steht dann § 242 BGB entgegen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 18/04


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