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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11058/07.OVG vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:RGebStV, BGB, StVG, StVZO, FZV
Schlagworte:Anzeige, Anzeigepflicht, Auto, Autoradio, Fahrzeug, Kfz, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeughalter, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeughändler, Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenhandel, Gebrauchtwagenhändler, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Halter, Händlergebühr, Händlerprivileg, Hörfunkgerät, amtliches Kennzeichen, rotes Kennzeichen, Kommission, Mitteilung, Radio, unzulässige Rechtsausübung, Rotkennzeichen, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkteilnehmer, pflichtwidriges Unterlassen, Verjährung, Vermittler, Vermittlung, Zulassung, Zulassungsverfahren
Stichwort:Gebrauchtwagenhändler
Leitsatz:1. Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels rechtfertigt grundsätzlich die Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter.

2. Allein das Vorhalten eines roten Kennzeichens begründet keine Rundfunkgebührenpflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11058/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 12243/04.OVG vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:LBG, LDG, LPersVG, GVG, StGB, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Gebrauchtwagenhändler, Gebrauchtwagenhandel, Nebentätigkeitsgenehmigung, Genehmigungsfähigkeit, Zweitberuf, Straftat, Vermögensstraftat, Betrug, Untreue, Anzeigepflicht, Dienstunfähigkeit, krankheitsbedingt, Krankschreibung, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Bindung an Feststellungen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe
Stichwort:Gebrauchtwagenhändler
Leitsatz:1. Ein Beamter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren und während der Zeit krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit einer ungenehmigten Nebentätigkeit in der Art eines "Zweitberufes" (hier: Gebrauchtwagenhandel) nachgeht, dabei wiederholt Straftaten begeht (hier: mehrfach begangener Betrug und Nötigung) und auch nach Einleitung des Disziplinarverfahrens weitere ungenehmigten Nebentätigkeiten ausübt, ist in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und aus diesem zu entfernen.

2. Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile hinsichtlich der Feststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit eines Beamten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 12243/04.OVG


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