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Gebrauchsgegenstände des täglichen Leben

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 332/02 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:BSHG, EinglH-VO, SGB XI
Schlagworte:Behinderung, Eingliederungshilfe, Einkommensgrenze, Gebrauchsgegenstände des täglichen Leben, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Waschmaschine
Stichwort:Gebrauchsgegenstände des täglichen Leben
Leitsatz:Die Kosten für die Anschaffung einer Waschmaschine können im Fall eines behinderungsbedingten Bedarfs als Eingliederungshilfe auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG, 9 Abs. 1, 2 Nr. 12, 3. EinglH-VO zu übernehmen sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 332/02




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