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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10291/07.OVG vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:Richtlinie 91/439/EWG, Richtlinie 2006/126/EG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnisentziehung, Sperre, Alkoholproblematik, EU-Fahrerlaubnis, Gebrauchmachen im Bundesgebiet, Anerkennung, EuGH-Urteil vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper), EuGH, Urteil vom 6. April 2006 (C-227/05, Halbritter), Rechtsmissbrauch, EU-Führerscheintourismus
Stichwort:Gebrauchmachen im Bundesgebiet
Leitsatz:Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis kann sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG berufen, wenn er diese Fahrerlaubnis in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben hat.

Von einem solchen Missbrauch ist auszugehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber angesichts schwerwiegender Eignungsmängel die Fahrerlaubnis nach inländischem Recht nicht hätte erlangen können und sich deshalb ohne jeglichen Zusammenhang mit einem gemeinschaftsrechtlichen Vorgang und ohne die bei ihm bestehenden Mängel zu offenbaren an die Behörden des Mitgliedstaates gewandt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10291/07.OVG




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