War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt worden, kann nach § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage später weitere Teile hinzugefügt werden; Aufgabe der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 5-6/2000, S. 213 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, BVerwGE 117, 200.