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Gebot der Schadensvorsorge

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 74.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:GG, AtG, StrlSchV, AtVfV, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, planerische oder gebundene Entscheidung, Planrechtfertigung, Standortsuche, Bedarf, natürliche Strahlenexposition, wasserrechtlicher Besorgungsgrundsatz, Gebot der Schadensvorsorge, terroristischer Angriff, ethische Aspekte, Weisungen, ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung, Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Stichwort:Gebot der Schadensvorsorge
Leitsatz:Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.

Die Entscheidung für das Konzept einer nicht rückholbaren Endlagerung bedarf keiner weitergehenden gesetzlichen Regelung.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 74.06



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 75.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:AtG, StrlSchV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, planerische oder gebundene Entscheidung, Standortsuche, Planungshoheit, Transportrisiko, Gebot der Schadensvorsorge, terroristischer Anschlag, wasserrechtliche Erlaubnis, wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Trinkwasserversorgung, Zulässigkeit der Klage
Stichwort:Gebot der Schadensvorsorge
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 75.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 72.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:AtG, StrlSchV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, planerische oder gebundene Entscheidung, Standortsuche, Planungshoheit, kommunale Einrichtungen, Transportrisiko, Gebot der Schadensvorsorge, Raumordnung und Landesplanung, Trinkwasserversorgung, Zulässigkeit der Klage
Stichwort:Gebot der Schadensvorsorge
Leitsatz:Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 72.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 73.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:AtG, StrlSchV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, Planrechtfertigung, planerische oder gebundene Entscheidung, Standortsuche, Planungshoheit, kommunale Einrichtungen, fiskalisches Eigentum, Transportrisiko, bergrechtliche Eignungsprüfung, Gebot der Schadensvorsorge, terroristischer Anschlag, Raumordnung und Landesplanung, Langzeitsicherheit, Nachweltschutz, Zulässigkeit der Klage
Stichwort:Gebot der Schadensvorsorge
Leitsatz:Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 73.06


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