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Gebot der Rechtsschutzgleichheit

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LAG-KOELN – Beschluss, 3 Ta 185/04 vom 09.06.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der Rechtsschutzgleichheit
Stichwort:Gebot der Rechtsschutzgleichheit
Leitsatz:Die verfahrenswidrige Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag ist einer ablehnenden Entscheidung gleichzusetzen. Dem Antragsteller steht in diesem Fall die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu (hier: unterbliebene PKH - Entscheidung über einen Zeitraum von 17 Monaten nach Antragstellung und mindestens 6 Monaten ab Bewilligungsreife).
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 185/04




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