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Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 2 AZR 844/07 vom 28.05.2009

§ 1 Abs. 5 KSchG findet keine Anwendung auf außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen.

BAG – Beschluss, 3 AZB 93/08 vom 15.04.2009

1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist.

2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren.

BAG – Urteil, 9 AZR 277/08 vom 24.03.2009

1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen.

2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG.

BAG – Urteil, 8 AZR 906/07 vom 22.01.2009

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus.

2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 86/07 vom 15.04.2008

Auch wenn sich ein Rückbaugebot nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB weniger als ein Enteignungsverfahren dafür eignet, Festsetzungen eines Bebauungsplanes für öffentliche Grün- und Gemeinbedarfsflächen umzusetzen, kann es im Einzelfall rechtmäßig sein.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11271/05.OVG vom 16.01.2006

Windenergieanlagen in der Umgebung eines Segelflugplatzes genügen jedenfalls dann den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes, wenn sie die aus luftfahrtfachlicher Sicht gebotenen Mindestabstände zu den Platzrunden einhalten und auch ansonsten kein Flugsicherheitsrisiko darstellen, das zu einer Aufgabe oder wesentlichen Beschränkung der Platznutzung zwingt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 290/03 vom 04.12.2003

Die Strafaussetzung zur Bewährung kann nicht mit der Weisung verbunden werden, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und deren Gebiet während der Bewährungszeit nicht zu betreten.

BAG – Urteil, 10 AZR 675/02 vom 24.09.2003

Eine tarifliche Regelung, die einen Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte bei einem Ende der regelmäßigen Arbeitszeit nach 17.00 Uhr nur vorsieht, wenn Wechselschicht geleistet wird, während Vollzeitbeschäftigte bei gleichem Arbeitszeitende den Zuschlag auch dann erhalten, wenn sie nicht in Wechselschicht tätig sind, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

BAG – Urteil, 1 AZR 541/02 vom 22.07.2003

1. Der Insolvenzverwalter hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern bei einer Betriebsstillegung stets gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat zu unterrichten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen. Er kann sich nicht darauf berufen, die Beteiligung des Betriebsrats sei wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation ausnahmsweise entbehrlich.

2. Unterläßt der Insolvenzverwalter den Versuch eines Interessenausgleichs, haben die Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Bei der Festsetzung der Höhe der Abfindung ist die Insolvenzsituation ohne Bedeutung.

BAG – Beschluss, 1 ABR 19/02 vom 03.06.2003

Die dem Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die vom Arbeitgeber elektronisch erfaßten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muß er vielmehr im Einzelfall die Erforderlichkeit der Datenweitergabe prüfen und hierbei die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.

BAG – Urteil, 6 AZR 43/02 vom 08.05.2003

War der Arbeitgeber berechtigt, die Gewährung von Beihilfe nach § 315 BGB zu regeln, bedarf eine Neubestimmung der Beihilfeleistungen für laufende Arbeitsverhältnisse einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse der ursprünglichen Leistungsbestimmung.

BAG – Urteil, 6 AZR 633/01 vom 03.04.2003

1. Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit nach Art. 141 Abs. 1 EG schließt unterschiedliche kinderbezogene Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern nicht aus.

2. Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es nicht, angestellte Lehrkräfte in gleicher Weise wie die beamteten Lehrkräfte zu vergüten.

BAG – Urteil, 7 AZR 334/02 vom 19.03.2003

Das Benachteiligungsverbot nach § 8, § 46 Abs. 5 SächsPersVG kann den Arbeitgeber verpflichten, bei einer für eine Höhergruppierung maßgeblichen Beurteilung eines teilweise freigestellten Personalratsmitglieds auch dessen Werdegang ohne Freistellung fiktiv nachzuzeichnen und die Ergebnisse der Nachzeichnung neben der Bewertung der dienstlichen Leistungen zu berücksichtigen.

BAG – Urteil, 9 AZR 307/02 vom 21.01.2003

1. Liegen gleichqualifizierte Bewerbungen zu einem öffentlichen Amt vor, so verbleibt dem Arbeitgeber ein Auswahlermessen. Dieses wird im Land Rheinland-Pfalz eingeschränkt durch den in den §§ 7, 9 LGG geregelten Vorrang für Frauen, soweit und solange diese in der für das Amt maßgeblichen Vergütungsgruppe unterrepräsentiert sind.

2. Die in § 7 Abs. 1 LGG geregelte vorrangige Berücksichtigung von Frauen verstößt schon deshalb nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG, weil in der Person eines Mitbewerbers liegende schwerwiegende Gründe die vorrangige Berücksichtigung der Frau ausschließen können.

3. § 7 Abs. 1 LGG verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 3 der Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976. Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie läßt Maßnahmen zur Frauenförderung zu. Der in § 7 Abs. 1 LGG geregelte Vorrang ist eine zulässige Maßnahme der Frauenförderung. Die in § 9 LGG getroffene Härtefallregelung hält den öffentlichen Arbeitgeber stets zu einer Einzelfallprüfung an, so daß weiblichen Mitbewerberinnen kein absoluter und unbedingter Vorrang eingeräumt ist.

BAG – Urteil, 6 AZR 222/01 vom 16.01.2003

Eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung vollzeitbeschäftigter Lehrer wegen Alters ist teilzeitbeschäftigten Lehrern gleichen Alters anteilig zu gewähren. Eine Pauschalierung dieser Unterrichtsermäßigung bei Teilzeitbeschäftigten muß das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG beachten.

BAG – Urteil, 3 AZR 631/97 vom 19.11.2002

1. Eine Regelung, die für Witwen früherer Arbeitnehmer ohne weitere Voraussetzung betriebliche Witwenrente, für Witwer früherer Arbeitnehmerinnen aber nur dann Witwerrente in Aussicht stellt, wenn diese den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten haben, stellt eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts dar. Die anspruchseinschränkende Bestimmung ist deshalb nicht anzuwenden.

2. Dies gilt auch zu Lasten einer vom Arbeitgeber zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - Slg. 12001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7).

BAG – Urteil, 3 AZR 167/02 vom 19.11.2002

1. Beim Zeitwertfaktor nach § 2 Abs. 1 BetrAVG kommt es nicht nur auf die ruhegeldfähige Beschäftigungszeit, sondern auf die gesamte Betriebszugehörigkeit einschließlich der Berufsausbildung an.

2. Ersatzkassen zählen zu den Sozialversicherungsträgern und haben deshalb die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Gebote rechtfertigen es, auch eine planmäßige Überversorgung abzubauen und die Zusatzversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückzuführen.

BAG – Urteil, 1 AZR 58/02 vom 12.11.2002

Haben die Betriebsparteien in einem Sozialplan für die Höhe der Abfindung auch auf die Dauer der Beschäftigung abgestellt, verstößt es gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit, wenn sie davon Zeiten des Erziehungsurlaubs ausnehmen.

BAG – Urteil, 2 AZR 472/01 vom 10.10.2002

Das Tragen eines - islamischen - Kopftuchs allein rechtfertigt regelmäßig noch nicht die ordentliche Kündigung einer Verkäuferin in einem Kaufhaus aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen nach § 1 Abs. 2 KSchG.

BAG – Urteil, 3 AZR 133/02 vom 20.08.2002

Die Notfrist von einem Monat zur Erhebung der Wiederaufnahmeklage (§ 586 Abs. 1 ZPO) beginnt, sobald die Partei vom Nichtigkeits- oder Restitutionsgrund erfährt (§ 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO). "Kenntnis vom Anfechtungsgrund" im Sinne dieser Vorschrift bedeutet grundsätzlich die positive, sichere Kenntnis der Tatsachen, die den Wiederaufnahmegrund ausfüllen. Diesem positiven Wissen stehen aber Tatsachen gleich, deren Kenntnisnahme sich die Partei bewußt verschließt. Weiß sie schon länger um die Anfechtungsgründe, unterläßt sie es aber, sich positive, sichere Kenntnis der näheren Umstände zu verschaffen, so hemmt dies den Lauf der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO nicht. Sinn und Zweck der Notfrist ist es, dem Gebot der Rechtssicherheit Geltung zu verschaffen. Dem widerspräche es, wenn ein Wiederaufnahmekläger die Ermittlungen, die ihm die Präzisierung seines Vortrages erlauben, innerhalb der Fünf-Jahres-Frist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO beliebig lange hinaus zögern könnte.

BAG – Urteil, 3 AZR 463/01 vom 20.08.2002

Die Regelung des § 10 Nr. 4 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe, daß die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und weitere drei Monate - falls kein Ehegatte vorhanden ist - vorrangig an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen sind, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte, verstößt weder gegen das Verbot der Benachteiligung nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

BAG – Urteil, 7 AZR 122/01 vom 26.06.2002

Mit der Rücknahme einer Entfristungsklage nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG 1996 entfällt deren fristwahrende Wirkung und es tritt die Fiktion des § 7 KSchG iVm. § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG 1996 ein, sofern zu diesem Zeitpunkt die 3-Wochen-Frist bereits abgelaufen ist.

BAG – Urteil, 9 AZR 751/00 vom 28.05.2002

1. Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, die Besetzung eines öffentlichen Amtes bis zum Abschluß eines Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes zu unterlassen, das ein Mitbewerber gegen die Stellenbesetzung angestrengt hat.

2. Ein öffentliches Amt wird dann besetzt, wenn dem ausgewählten Bewerber eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt wird, die der Ausgestaltung dieses Amtes entspricht.

3. Werden nach der Besetzung eines öffentlichen Amtes Fehler festgestellt, die das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflußt haben können, so besteht kein Anspruch des abgelehnten Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG, das Auswahlverfahren zu wiederholen, wenn ihm ausreichend Gelegenheit für die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes gewährt worden war.

BAG – Urteil, 5 AZR 89/01 vom 17.04.2002

1. Findet in einem Betrieb kraft betrieblicher Übung ein Tarifvertrag Anwendung, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einer Niederschrift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG hierauf hinzuweisen. Eines gesonderten Hinweises auf die in dem Tarifvertrag geregelte Ausschlußfrist bedarf es nicht.

2. Erfüllt der Arbeitgeber seine Nachweispflichten nicht, haftet er dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 284, 249 BGB auf Schadensersatz.

BAG – Urteil, 2 AZR 256/01 vom 12.04.2002

1. Eine betriebsbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn bei Ausspruch der Kündigung auf Grund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, daß zum Zeitpunkt des Kündigungstermins eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr besteht.

2. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn sich ein Reinigungsunternehmen, dessen noch laufender Reinigungsauftrag nicht verlängert worden ist, an der Neuausschreibung beteiligt und bei Ausspruch der Kündigung die Neuvergabe noch offen ist. Der Zwang zur Einhaltung längerer Kündigungsfristen rechtfertigt grundsätzlich keine andere Beurteilung.

BAG – Urteil, 2 AZR 706/00 vom 12.04.2002

Bei der Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung muß der Arbeitgeber das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des Leistungsträgers abwägen.

BAG – Urteil, 4 AZR 90/01 vom 20.03.2002

1. Die Eingruppierung der Angestellten im technischen Dienst der Feuerwehr im Bereich des Bundesministers der Verteidigung richtet sich auch nach der Änderung der Organisationsstruktur des Brandschutzes der Bundeswehr seit 1997 nach den unverändert weitergeltenden Tätigkeitsmerkmalen des Teils III Abschn. J der Anlage 1 a zum BAT in der Fassung des Tarifvertrages vom 12. Dezember 1991.

2. Diese Angestellten haben nicht kraft des Gleichbehandlungsgrundsatzes Anspruch auf diejenige Vergütung, die der - nach der Änderung der Organisationsstruktur angehobenen - Besoldung eines Beamten in derselben Funktion entspricht.

BAG – Urteil, 2 AZR 612/00 vom 07.03.2002

1. Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 SchwbG ist, daß vor Zugang der Kündigung entweder ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder der Schwerbehinderte jedenfalls einen entsprechenden Anerkennungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5).

2. Ausnahmsweise kann der Sonderkündigungsschutz bereits vor Antragstellung des Schwerbehinderten beim Versorgungsamt eingreifen, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung über seine körperlichen Beeinträchtigungen informiert und über die beabsichtigte Antragstellung in Kenntnis gesetzt hat.

BAG – Urteil, 7 AZR 707/00 vom 20.02.2002

Liegt die nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 66 Abs. 1 LPVG NW erforderliche Zustimmung des Personalrats zur Befristung eines Arbeitsvertrags nicht vor, ist die gleichwohl vereinbarte Befristung unwirksam. Die Zustimmung kann nicht nachträglich erteilt werden.

BAG – Urteil, 5 AZR 158/00 vom 21.11.2001

Die Vereinbarung, nach der der Bewerber um die Stelle eines Flugzeugführers ein Drittel der Kosten für den Erwerb der erforderlichen Musterberechtigung selbst trägt, kann der richterlichen Inhaltskontrolle auch bei einem weniger verbreiteten Flugzeugtyp standhalten.

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