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Gebietsart

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 889/04 vom 28.08.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, SächsBO
Schlagworte:Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, Begegnungsstätte
Stichwort:Gebietsart
Leitsatz:1. Die in ein Bauvorhaben einbezogenen Bestandsgebäude sind neu zu bewerten, soweit die Frage der Einhaltung der Abstandsflächen für ein einheitliches Bauvorhaben insgesamt neu aufgeworfen wird (bejaht bei Umbau ehemaligen Altenheims zu kultureller Begegnungsstätte)

2. Schutzgüter der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO n.F. sind neben dem Brandschutz zumindest der Belang einer ausreichenden gesundheitsrelevanten Belichtung. Die Wahrung des sozialen Wohnfriedens zählt nicht mehr zu den Schutzgütern.

3. § 67 Abs. 1 SächsB0 n.F. gestattet kein beliebiges Abweichen vom Bauordnungsrecht, eröffnet aber eine Flexibilisierung insbesondere bei Verwirklichung der betroffenen Schutzziele auf anderen als den bauaufsichtlich vorgegebenen Wegen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 889/04



THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 714/02 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:nähere Umgebung, allgemeines Wohngebiet, Gebietscharakter, Straße, trennende Wirkung, Gewerbebetrieb, Steinmetz, Grabstein, störend, typisierende Betrachtungsweise, atypisch, lärmintensiv, Maschinen, Arbeiten, Anspruch, Bewahrung, Gebietsart, Rücksichtnahme
Stichwort:Gebietsart
Leitsatz:1. Ein Steinmetzbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig.

2. Zum Vorliegen eines atypischen Falls (hier verneint).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 714/02

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 116/04 vom 19.07.2004

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Gebietsart, Bewahrung der, Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsversorgung, Laden
Stichwort:Gebietsart
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart greift auch dann ein, wenn das streitige Vorhaben der Errichtung eines Discount-Marktes nur teilweise (hier 109qm von 692qm) im allgemeinen Wohngebiet liegt.

2. Zum Nachbarschutz gegen einen Discount-Markt, der wegen seines Einzugsbereichs und der örtlichen Gegebenheiten nicht mehr der Gebietsversorgung im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr.2 BauNVO dient.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 116/04

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 N 1699/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:BNatSchG, BauGB, FFH-RL, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Artenschutz, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Gebietsart, Lärmimmissionen, Satzungsbeschluss
Stichwort:Gebietsart
Leitsatz:Ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB kommt nicht dadurch zustande, dass die Gemeindevertretung der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zustimmt.

Eingriffe in Natur und Landschaft auf Grund eines Bebauungsplans sind von speziellen artenschutzrechtlichen Verboten nicht freigestellt, auch wenn die allgemeine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen ist. Vielmehr bedarf es gegebenenfalls einer artenschutzrechtlichen Befreiung unter den Voraussetzungen von § 62 BNatSchG, etwa i.V.m. Art. 12, 13, 16 FFH-RL oder Art. 5 - 7, 9 Vogelschutzrichtlinie.

Tiere und Pflanzen der geschützten Art oder ihre Lebensräume werden bereits dann absichtlich beeinträchtigt i.S. v. § 43 Abs. 4 BNatSchG, Art. 12 FFH-RL, wenn der Eingriff zwangsläufig zur Beeinträchtigung führt. Ein gezieltes Vorgehen kann nicht verlangt werden.

Zur Abwägungserheblichkeit eines Lärmgutachtens, über das der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung nicht in Kenntnis gesetzt hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 1699/03


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