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Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 358/06 vom 08.01.2007

Rechtsgebiete:NatSchG LSA, BNatSchG
Schlagworte:Naturschutzverband, Befreiung, Abweichung, Mitwirkung, Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäisches Vogelschutzgebiet, Anordnung, einstweilige
Stichwort:Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung
Leitsatz:1. Der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA ist weiter auszulegen ist als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA. Unter "Befreiungen" im Sinne der erstgenannten Vorschrift sind auch Ausnahme- und Abweichungsentscheidungen nach § 45 Abs. 3 NatSchG LSA zu verstehen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 - Juris).

2. Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 358/06




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