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Gebäudewert

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 14/05 vom 15.12.2005

Rechtsgebiete:VOL/A
Schlagworte:Rügepflicht, Leistungsbeschreibung, preisbeeinflussende Umstände, Gebäudeversicherung, Gebäudewert
Stichwort:Gebäudewert
Leitsatz:1) Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann zulässig, wenn nicht der Antragsteller, sondern ein anderer Bieter den entsprechenden Vergabefehler rechtzeitig gerügt und der Auftraggeber dieser Rüge nicht abgeholfen hat.

2) Sich notwendige Informationen über preisbeeinflussende Umstände zu verschaffen, darf allenfalls dann dem Bieter überlassen werden, wenn er sich diese Informationen mit verhältnismäßig geringem, jedenfalls geringerem Aufwand als der Auftraggeber besorgen kann und dies die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gefährdet.

3) Zur Verpflichtung des Auftraggebers, in der Ausschreibung einer Gebäudeversicherung Angaben über die Werte der Gebäude zu machen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 Verg 14/05



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 5.02 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:GG, LwAnpG, SachenRBerG, BauGB, WertV
Schlagworte:Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Wertermittlung, Grundeigentum, Gebäudeeigentum, Verkehrswert, Bodenrichtwert, Bodenwert, Gebäudewert, Abfindungswert, Vergleichswertverfahren, Ermittlung von Vergleichsgrundstücken, gewöhnlicher Geschäftsverkehr, Bereinigungsfälle, Grundsatz der genügenden Anzahl der Verkaufsfälle, Teilungsmodell, Halbteilungsgrundsatz, Qualitätsstufen der Grundstücke, baureifes Land, Abzüge für Baureifmachung, Sperrgrundstücke, Gefälle.
Stichwort:Gebäudewert
Leitsatz:1. Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens sind im Bodenordnungsverfahren vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke als Vergleichsgrundstücke auszuwählen. Es ist unzulässig, die Ermittlung von vornherein auf "Bereinigungsfälle" zu beschränken.

2. Wenn mangels geeigneter Vergleichsgrundstücke ausnahmsweise "Bereinigungsfälle" herangezogen werden dürfen, sind die erzielten Kaufpreise im Hinblick auf den sich in ihnen niederschlagenden Halbteilungsgrundsatz zu korrigieren.

3. Der Halbteilungsgrundsatz, der im Sachenrechtsbereinigungsgesetz Ausdruck gefunden hat, ist auch bei der Wertermittlung im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens anzuwenden. Dies betrifft auch die Abzüge für die Baureifmachung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 5.02


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