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OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 211/03 vom 06.09.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gebäudeabriss, Nachbargebäude, Abriss
Stichwort:Gebäudeabriss
Leitsatz:Der Eigentümer, der seine Doppelhaushälfte abreisst, muss diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. Hierzu gehören auch Sicherungsmaßnahmen, wenn das verbleibende Haus durch den Abriss seine Stütze verliert.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 211/03




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