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Gattungskauf

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 7 U 169/06 vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Gattungskauf
Leitsatz:1. Bei einer Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr kann nicht aus einer zugleich erfolgten Eigenschädigung prima facie geschlossen werden, dass der Schuldner in eigenen Angelegenheiten nicht sorgfältiger zu verfahren pflegt, denn der öffentliche Straßenverkehr kann seiner Natur nach keinen Spielraum für individuelle Sorglosigkeit oder persönliche Eigenarten und Gewohnheiten dulden.

2. Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Berufungsrechtszug ist gemäß § 531 Abs. 2 ZPO unanhängig davon, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, nicht zuzulassen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766).
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 7 U 169/06



OLG-MUENCHEN – Urteil, 20 U 2204/07 vom 20.06.2007

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Stichwort:Gattungskauf
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 20 U 2204/07

OLG-CELLE – Urteil, 7 U 235/05 vom 28.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unverhältnismäßigkeit, Vertretenmüssen bei Fristablauf
Stichwort:Gattungskauf
Leitsatz:1. Bei einem Lunker im Motorblock eines Neufahrzeugs (Gussfehler bei der Herstellung), der zum Ölverlust führt und als Nachbesserung zumindest den Austausch des Motorblocks mit Kopf erfordert, ist die Nacherfüllung durch Nachlieferung eines gattungsmäßigen Ersatzfahrzeugs nach Wahl des Käufers nicht unverhältnismäßig.

2. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit i.S.v. § 439 Abs. 3 BGB kann vom Verkäufer nur solange erhoben werden, bis der Käufer vom Vertrag zurücktritt.

3. Das Verschulden nach § 281 BGB knüpft in zeitlicher Hinsicht an das Vertretenmüssen bei Ablauf der zur Nacherfüllung gesetzten Frist an und kann sich gegenständlich - bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Mangel - auf die unterlassene Nachlieferung beziehen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 235/05

BGH – Urteil, VIII ZR 209/05 vom 07.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Gattungskauf
Leitsatz:a) Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".

b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.
Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 209/05


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