JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gasversorgung
| Rechtsgebiete: | EnWG 1998, G. zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts v. 24. April 1998, EnWG, KAV, AVBGasV, GO Schl.-H., BGB |
| Schlagworte: | Gasversorgung, Konzessionsverträge, Geschäftsgrundlage |
| Stichwort: | Gasversorgung |
| Leitsatz: | 1. Die Berufung auf die Versäumung der Frist des § 13 Abs. 3 Satz 1 EnWG 1998 kann mit § 242 BGB unvereinbar sein. 2. Art. 4 § 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 730) steht der Annahme entgegen, dass gerade durch das Inkrafttreten des EnWG 1998 die Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge gestört werde. Das Festhalten am unveränderten Konzessionsvertrag nach Inkrafttreten des EnWG 1998 kann einem Energieversorgungsunternehmen auch bei einer Verpflichtung zur Übertragung eines Gasnetzes zugemutet werden, wenn es dafür einen dem Sachwert der Anlagen entsprechenden Kaufpreis erhält. 3. Der "automatische" Übergang der Tarifkundenverhältnisse mit Übertragung des Gasnetzes kann sich aus einer Auslegung des Konzessionsvertrages und dessen Endschaftsbestimmungen ergeben. Der Zustimmung der Kunden zur Vertragsübernahme bedarf es nach §§ 32 Abs. 6 Satz 1, 2 Abs. 2 AVBGasV abweichend von § 415 Abs. 1 BGB nicht. 4. § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG begründet einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an notwendigen Verteilungsanlagen |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 6 U Kart 58/05 | |
| Rechtsgebiete: | EV, KVG, VZOG, VwGO |
| Schlagworte: | Vermögenszuordnung, öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch, Unternehmensrestitution, Gasversorgung, Gaswerk, Stadtwerke, örtliches Gasvermögen, Erlösauskehr, Fortsetzungsfeststellungsklage |
| Stichwort: | Gasversorgung |
| Leitsatz: | Hat die Treuhandanstalt örtliches Gasvermögen, dessen Restitution eine Gemeinde begehrt, zum Zwecke der Regelung des Restitutionsanspruchs an die Gemeinde verkauft, so sind mit dem Restitutionsanspruch auch mögliche Ansprüche der Gemeinde auf Erlösauskehr nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 13 Abs. 2 VZOG ausgeschlossen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 40.03 | |
| Rechtsgebiete: | KVG |
| Schlagworte: | Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Quotierung, Quotierungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, Altlasten |
| Stichwort: | Gasversorgung |
| Leitsatz: | 1. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten nach § 4 Abs. 2 KVG durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muss auch ihrerseits rechtmäßig sein. 2. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, dass die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v.H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 6.04 | |
| Rechtsgebiete: | KVG |
| Schlagworte: | Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Quotierung, Quotierungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, Altlasten |
| Stichwort: | Gasversorgung |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 2 KVG gibt den Gemeinden nicht nur einen Anspruch auf Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, sondern auch einen Anspruch auf Feststellung ihrer Beteiligungsquote. 2. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muss auch ihrerseits rechtmäßig sein. 3. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, dass die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v.H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 4.04 | |
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