JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gartenlaube
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, LSA-BauO |
| Schlagworte: | Gartenlaube, Wohnnutzung, Nutzungsuntersagung, Nachahmungsgefahr, Vorbildwirkung, Sofort-Vollzug, Begründung, Anhörung, Bestimmtheit, Illegalität, formelle, Ermessen, intendiertes |
| Stichwort: | Gartenlaube |
| Leitsatz: | 1. Dem besonderen öffentlichen Interesse am Sofort-Vollzug genügt, wenn die Baurechtswidrigkeit Vorbildwirkung entfaltet und eine Nachahmung verhindert werden soll. 2. Der Verwaltungsakt ist auch dann bestimmt genug, wenn der Betroffene seinen Inhalt unter Berücksichtung der Vorgeschichte hinreichend bestimmen kann. 3. Die Nutzung kann regelmäßig schon dann untersagt werden, wenn sie der Genehmigung bedarf, diese aber nicht erteilt ist. Hierbei handelt es sich um eine sog. "intendierte Ermessensentscheidung" |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 262/04 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VwVG, LSA-SOG |
| Schlagworte: | Gartenlaube, Rückbau, Kleingarten, Kleingartenverein, Gemeinde, Pächter, Eigentümer, Duldungsverfügung, Zwangsgeld, Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Grundverfügung, Bestandskraft, Kaufvertrag, Rechtsnachfolger, Mittellosigkeit, Ersatzzwangshaft, Ersatzvornahme |
| Stichwort: | Gartenlaube |
| Leitsatz: | 1. Gegenüber der Zwangsgeldfestsetzung kann nicht mehr geltend gemacht werden, es habe keine Zustands- oder Handlungsstörung vorgelegen; solche Einwände sind gegen die Grundverfügung zu richten und nach deren Bestandskraft ausschließlich im Wiederaufnahmeverfahren möglich. 2. Das Zwangsgeld kann auch gegenüber einem Mittellosen festgesetzt werden, weil es Beuge-Charakter hat, der Mittellose die aufgegebene Verpflichtung selbst durchführen soll und weil bei Erfolglosigkeit Ersatzzwangshaft angeordnet werden kann. 3. Zur Ungültigkeit eines Kaufvertrags im Kleingartenrecht 4. Eine Duldungsverfügung gegenüber dem Verpächter (hier: gegenüber dem Kleingartenverein) ist entbehrlich, wenn dieser mit der gegenüber dem Betroffenen angeordneten Maßnahme ausdrücklich einverstanden ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 253/02 | |