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Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 7 U 211/05 vom 02.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, AGB
Stichwort:Garant
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 7 U 211/05



OLG-CELLE – Urteil, 7 U 25/06 vom 02.08.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Architekt, Haftung, Bauüberwachung
Stichwort:Garant
Leitsatz:1. Erklärt ein Architekt, er werde persönlich die Bauüberwachung vornehmen, besagt dies - auch konkludent - noch nichts für die Entscheidung über die Frage, ob er als Vertragspartei bei Fehlern während der Bauüberwachung haftet, wenn der Architekt gleichzeitig Geschäftsführer einer GmbH ist und diese GmbH die Erbringung der Leistungsphasen 59 vertraglich übernommen hat.

2. Eine Haftung des Architekten als Geschäftsführer einer GmbH aus der Erklärung, er werde persönlich die Bauüberwachung wahrnehmen, wird nur begründet sein, wenn sich die Zusage als selbständiges Garantieversprechen darstellt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 25/06

BGH – Urteil, III ZR 256/04 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, BGB, BörsZulV
Stichwort:Garant
Leitsatz:a) Dass im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang einer Aktiengesellschaft Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers über eine Pflichtprüfung der Gesellschaft nach § 30 Abs. 1 Börsenzulassungs-Verordnung in einen Verkaufsprospekt aufgenommen werden müssen, führt nicht zur Einbeziehung an einer Beteiligung interessierter Dritter in den Schutzbereich des Prüfvertrages.

b) Zu den Grenzen einer Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Prüfvertrages über eine Pflichtprüfung nach §§ 316 ff HGB (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 138, 257).
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 256/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 55/05 vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, NRettDG
Schlagworte:Bereitschaftsdienst, hergebrachte Strukturen, Kostenträger: Rettungsdienst, Prozesszinsen, Budget
Stichwort:Garant
Leitsatz:Bei der Ermittlung der wirtschaftlich notwendigen Gesamtkosten des Rettungsdienstes iSd § 15 Abs. 1 S. 4 NRettDG ist nicht von den Kosten eines fiktiven einheitlichen Rettungsdienstes auszugehen, wenn der Rettungsdienst tatsächlich durch mehrere Beauftragte sichergestellt wird.

Werden nach den in § 5 Abs. 1 S. 4 NRettDG genannten Kriterien (Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Vielfalt der Anbieter, hergebrachte Strukturen) mehrere Rettungsdienste beauftragt, hat der Rettungsdienstträger (hier: Stadt und Landkreis) bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) über das Gesamtbudget die unterschiedlichen Strukturen der jeweiligs beauftragten Rettungsdienste zu berücksichtigen und für die zureichende finanzielle Ausstattung der einzelnen Rettungsdienste Sorge zu tragen.

Bereitschaftsdienstzeiten können bei der Ermittlung der wirtschaftlich notwenigen Kosten eines Rettungsdienstes nur angesetzt werden, wenn bei dem betreffenden Rettungsdienst (hier: MHD) auch tatsächlich mit Bereitschaftsdienstzeiten gearbeitet werden kann.

Prozeßzinsen sind nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrecht auch für öffentlich-rechtliche Forderungen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zu entrichten, und zwar gem. § 187 BGB von dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag an.

Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB können im öffentlich Recht nur gefordert werden, wenn es dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gibt oder dieses durch Vertrag bestimmt ist ( BVerwG, Urt. v. 12.6.2002 BVErwGE 116,312).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 55/05


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