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Ganztagesschule für Sprachbehinderte

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11b AS 19/07 R vom 25.06.2008

Rechtsgebiete:SGB II, SGB IX, SGB XII, SGG, BSHG
Schlagworte:sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeitsklärung unter Rehabilitationsträgern - notwendige Beiladung - Streitgegenstand -Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für mittägliche Schulverpflegung - Hilfe zur Schulbildung -Eingliederungsleistung - Ermessen
Stichwort:Ganztagesschule für Sprachbehinderte
Leitsatz:1. Im gerichtlichen Verfahren betreffend die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen ist der nach § 14 SGB IX möglicherweise endgültig zuständige Leistungsträger notwendig beizuladen (Anschluss und Fortführung von BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R = BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr 1).

2. Die Kosten für ein Schulessen in einer Schule für Sprachbehinderte mit Ganztagesunterricht können als Hilfen zur Schulbildung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII) gehören.
Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 19/07 R




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