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G-Mail

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 87/06 vom 04.07.2007

1. Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung "G-Mail" Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan ("...und die Post geht richtig ab") ist und die Bezeichnung "GMail" teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.

2. Die Angabe nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig (aber nicht stets) den E-Mail-Provider und hat in diesem Fall auch markenrechtlich herkunftshinweisende Funktion.

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