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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 A 1.07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:G 10
Schlagworte:Bundesnachrichtendienst, Bundesverwaltungsgericht, erstinstanzliche Zuständigkeit, strategische Telefonüberwachung, Verwaltungsakt, innerdienstliche Weisung, internationaler Terrorismus: "mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland", G 10-Kommission, Mitteilung der Telefonüberwachung, Zeitpunkt, Beurteilungsermächtigung
Stichwort:G 10-Kommission
Leitsatz:Die Anordnung der strategischen Telefonüberwachung gemäß § 5 des Artikel 10-Gesetzes durch das Bundesministerium des Innern ist kein Verwaltungsakt gegenüber den Betroffenen, sondern eine innerdienstliche Weisung an den für diese Maßnahme zuständigen Bundesnachrichtendienst.

Die Erweiterung der strategischen Aufklärungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes auf die Gefahren des internationalen Terrorismus "mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland" im Jahre 2001 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Der G 10-Kommission steht bei der Festlegung des richtigen Zeitpunkts der Mitteilung der Telefonüberwachung an den Betroffenen eine Beurteilungsermächtigung zu.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 A 1.07




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