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Fußgängerzone/Fußgängerbereich

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 BV 05.2153 vom 05.02.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, Sondersatzung, Eigenbeteiligung, Verteilungsmaßstab
Stichwort:Fußgängerzone/Fußgängerbereich
Leitsatz:1. Die Umgestaltung einer Ortsstraße zum Fußgängerbereich ist auch dann eine nach Art. 5 Abs. 1 KAG beitragsfähige Verbesserung, wenn mit ihr zugleich städtebauliche Ziele wie die Gestaltung des Ortsbilds und die Förderung des ÖPNV durch Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle verfolgt werden.

2. Beitragsbegründender Vorteil für ein anliegendes Grundstück ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung, ohne dass es auf die im Verhältnis zu anderen anliegenden Grundstücken geringere tatsächliche Nutzung ankommt.

3. Der Beitragsmaßstab einer Sondersatzung, der typisierend auf die Grundstücksflächen, den Unterschied von Wohnen und Gewerbe sowie die Zahl der Vollgeschosse abstellt, genügt dem Abstufungsgebot des Art. 5 Abs. 2 KAG, auch wenn die Anliegergrundstücke in unterschiedlicher Intensität genutzt werden. Einer feineren Ausdifferenzierung bedarf es nicht.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 6 BV 05.2153




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