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Fußgängerzone

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10418/06.OVG vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsbedeutung, Verkehrsfunktion, Vorausleistung, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbild, Straßenbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Sackgasse, unselbständige Verkehrsanlage, selbständige Verkehrsanlage, selbständige Straße, unselbständige Straße, einheitliche Verkehrsanlage, Vorausleistung, Fußgänger, Fußgängerzone, Fußgängerverkehr, Fahrzeugverkehr, verkehrsberuhigter Bereich, Straßenrecht, Widmung, Umwidmung, Gemeindeanteil, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Durchgangsstraße
Stichwort:Fußgängerzone
Leitsatz:Eine Durchgangsstraße und eine in sie einmündende Sackgasse, welche nach den auf das Ausbaubeitragsrecht regelmäßig übertragbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Grundsätzen eine unselbständige Verkehrsanlage ist, bilden ohne Rücksicht darauf eine einheitliche Verkehrsanlage, dass beide eine für die Bemessung des Gemeindeanteils erheblich unterschiedliche Verkehrsbedeutung aufweisen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10418/06.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 2599/05 vom 26.01.2006

Rechtsgebiete:StrG
Schlagworte:Fußgängerzone, Werbetafel/Werbeträger, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Ermessen, Verwaltungspraxis, Richtlinien
Stichwort:Fußgängerzone
Leitsatz:1. Die Straßenbaubehörde darf die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Werbetafeln/ Werbeträgern in einer (stark frequentierten) Fußgängerzone zur Vermeidung einer den Gemeingebrauch behindernden Anhäufung auf den unmittelbaren Bereich des beworbenen (Gewerbe-)Betriebs beschränken.

2. In diesem Fall, in dem es um originär wegerechtliche Erwägungen geht, bedarf es keiner Beschlussfassung des Gemeinderats über entsprechende Richtlinien, auch wenn darin eine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis (einer faktischen Duldung der aufgestellten Werbetafeln/Werbeträger) liegt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 2599/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 11634/05.OVG vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:GewO, LStrG, GG
Schlagworte:Gewerberecht, Marktrecht, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt, Marktfestsetzung, Standplatz, Marktstand, Marktbude, Ladengeschäft, Schaufenster, Abwehranspruch, Straßenanlieger, Anliegerrecht, Anliegergebrauch, Anliegernutzung, kommunikative Straßennutzung, Kontakt nach außen, Werbung, Kommunikationsmöglichkeit, Grundstücksnutzung, örtliche Lage, situationsbedingte Vorbelastung, Vorbelastung, Vorprägung, Fußgängerzone, innerstädtische Geschäftslage, Beeinträchtigung, Verdienstmöglichkeit, Umsatzeinbuße, Umsatzrückgang
Stichwort:Fußgängerzone
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstands in 2,75 m Abstand vor dem Schaufenster eines Ladengeschäfts in einer Fußgängerzone.

Der grundgesetzlich geschützte Anliegergebrauch schützt nicht vor Beeinträchtigungen der verkehrlichen Kommunikationsmöglichkeiten, die sich aus der besonderen örtlichen Lage, in die das Grundstück hineingestellt ist, und einer situationsbedingten Vorbelastung ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 11634/05.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2421/03 vom 11.03.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO, StVG, StVO, StrG, VwKostG, GemO, LGebG
Schlagworte:Wahlkampf, Fußgängerzone, Informationsstand, Verkehrsrechtliche, Ausnahmegenehmigung, Sondernutzungserlaubnis, Verwaltungsgebühr, Amtshandlung, Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit, Gleichbehandlung, Selbstverwaltungsbereich, Widerspruchsbehörde, Widerspruchsgebühr
Stichwort:Fußgängerzone
Leitsatz:1. Zur Abgrenzung der verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.

2. Eine Vielzahl geplanter Informationsstände geringer Größe (hier: während einer "heißen" Wahlkampfphase) kann in einer Fußgängerzone zu einem Gefährdungspotential i. S. des § 32 Abs. 1 StVO führen, das einen behördlichen Regelungsbedarf durch Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO auslöst.

3. Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr setzt nur voraus, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung (Amtshandlung) wirksam ist.

4. Zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr.

5. Nimmt eine Gemeinde eine Amtshandlung als untere staatliche Verwaltungsbehörde vor, ist die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für diese Amtshandlung eine Selbstverwaltungsangelegenheit i. S. des § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2421/03


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