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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 224/06 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:GG, LSA-SOG
Schlagworte:Platzverweisung, Prognose, Gefahr, Freizügigkeit "Rechte Szene", Fußballweltmeisterschaft
Stichwort:Fußballweltmeisterschaft
Leitsatz:1. Der im Rahmen des § 36 SOG LSA erforderlichen Gefahrenprognose, ob eine Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei Veranstaltungen Straftaten von erheblichem Gewicht begehen wird, ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.06.2006 - 2 M 214/06; NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.). Die Anforderungen an diese Prognose können nicht wegen der zurzeit stattfindenden Fußballweltmeisterschaft geändert werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06).

2. Zur Beurteilung der Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten bei "Public-Viewing-Veranstaltungen" durch eine Person, die als führender Kopf der "Rechten Szene" gilt, nicht aber der sog. "Hooliganszene" angehört.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 224/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 224/06 vom 02.06.2006

Rechtsgebiete:FGG, HSOG
Schlagworte:FGG, Zuständigkeit, Zuständigkeitsbestimmung, HSOG, Ungewissheit, WM, Fußball, Fußballweltmeisterschaft, Weltmeisterschaft, Gericht, Freiheitsentziehung
Stichwort:Fußballweltmeisterschaft
Leitsatz:1. Das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 5 FGG kann von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das dafür zuständige Gericht von einem Zuständigkeitsstreit bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird.

2. Eine "Ungewissheit" im Sinne des § 5 Abs. 1 FGG ist in verfassungskonformer Auslegung ausnahmsweise auch bei rechtlicher Unsicherheit anzunehmen, wenn durch eine rechtzeitige Klärung der Zuständigkeitsfrage sonst nicht vermeidbaren Verlängerungen der Freiheitsentziehung entgegengewirkt wird.

3. Zuständiges Amtsgericht nach § 33 Abs. 2 HSOG ist dasjenige, in dessen Bezirk die Person vor der Vorführung festgehalten wird, nicht dasjenige, in dessen Bezirk sie zuvor ergriffen wurde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 224/06


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