JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fur semper in mora
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Fur semper in mora |
| Leitsatz: | Gegen einen Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung eines Gefangenen kann nicht mit den offenen Gerichtskosten des Strafverfahrens aufgerechnet werden. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 12 U 39/08 | |
| Rechtsgebiete: | ERA |
| Schlagworte: | ERA-Eingruppierung, Entgeltgruppe 7, zusätzliche Kenntnisse, langjährige Berufserfahrung |
| Stichwort: | Fur semper in mora |
| Leitsatz: | "Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten die durch eine langjährige Berufserfahrung erworben werden" im Sinne der Entgeltgruppe 7 erfordern die Darlegung, dass auf der Grundlage einer mindestens 3-fähigen fachspezifischen Berufsausbildung in anschließend mindestens 4-jähriger Berufspraxis zusätzliche Qualifikationen erworben wurden, welche nach Inhalt; Umfang und Vertiefung einem Wissens- und Kenntniszuwachs ausmachen, wie er auch durch eine 2-jährige zusätzliche Fachausbildung erworben werden könnte. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1618/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag, Ultima-Ratio-Prinzip, Weiterbeschäftigungsanspruch, Werkspionage, Formel 1 |
| Stichwort: | Fur semper in mora |
| Leitsatz: | 1. Eine betriebsbedingte Kündigung verstößt gegen das Ultima-Ratio-Prinzip, wenn der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz infolge einer innerbetrieblichen Umstrukturierung wegfällt, auf einen für ihn geeigneten anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann. 2. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass der anderweitige Arbeitsplatz im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits neu besetzt gewesen sei, wenn für ihn im Zeitpunkt der Neubesetzung bereits absehbar war, dass der von der Umstrukturierung betroffene Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz alsbald verlieren werde. 3. Ist der bisherige Arbeitsplatz in Folge einer Umstrukturierung weggefallen und die betriebsbedingte Kündigung nur deshalb unwirksam, weil die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz bestanden hätte, so kann der Arbeitnehmer im Rahmen seines Weiterbeschäftigungsanspruchs nicht den Einsatz auf seinem nicht mehr existenten ursprünglichen Arbeitsplatz verlangen. 4. Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess darüber spekuliert, die vom Arbeitgeber vorgebrachten betriebsbedingten Kündigungsgründe seien nur "vorgeschoben", vermag einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag nicht zu rechtfertigen. 5. Zu den Anforderungen an einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag, der mit bestimmten Äußerungen des Arbeitnehmers in den Medien begründet wird. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1299/06 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 |
| Schlagworte: | Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berechnung der Höhe des Krankengelds entsprechend dem durch die Steuerklasse bestimmten Nettoeinkommen - Amtliche Einreihung eines Wanderarbeitnehmers, dessen Ehegatte in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in eine ungünstige Steuerklasse - Änderung der Steuerklasse nur auf Antrag des Wanderarbeitnehmers - Nichtberücksichtigung einer nachträglichen Änderung der Steuerklasse aufgrund des Familienstands des betreffenden Arbeitnehmers - Gleichbehandlungsgrundsatz - Verstoß |
| Stichwort: | Fur semper in mora |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-332/05 | |
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