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Funktionsamt im abstrakten und im konkreten Sinne

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 8.07 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG, StPG, BlnPersVG
Schlagworte:Abstrakt-funktionelles Amt, Amt im statusrechtlichen Sinne, amtsangemessene Beschäftigung, Beteiligung des Personalrats, dauernde Trennung von Amt und Funktion, dienstliches Bedürfnis, Dienstposten, funktionelles Amt, Funktionsamt im abstrakten und im konkreten Sinne, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Leiharbeitnehmer, Personalrat, Personalüberhang, Personalüberhangkräfte, Stellenpool, Stellenpoolgesetz, Versetzung, Zentrales Personalüberhangmanagement, Zuordnung zum Personalüberhang
Stichwort:Funktionsamt im abstrakten und im konkreten Sinne
Leitsatz:Die Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts verstößt gegen den Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Ohne Kenntnis der Gründe für die Zuordnung des Beamten zum Personalüberhang kann der Personalrat sein Mitwirkungsrecht bei der Versetzung des Beamten zum Stellenpool nicht ordnungsgemäß ausüben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 8.07




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