Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFund 

Fund

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10601/09.OVG vom 14.07.2009

Rechtsbehelfe gegen die Veröffentlichung von Informationen über die EU-Agrarförderung haben schon dann keinen Erfolg, wenn der Leistungsempfänger im Verwaltungsverfahren auf sein Datenschutzrecht freiwillig verzichtet hat (wie Beschluss des Senats vom 10. Juli 2009 - 10 B 10607/09.OVG -).

Die Publizierung von Namen, Wohngemeinde und Höhe der Subventionen ist auch in der Sache selbst mit dem Recht des Empfängers auf Achtung des Privat- und Familienlebens (informationelle Selbstbestimmung) vereinbar. Sie verfolgt ein legitimes Ziel, ist notwendig, um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union transparenter, demokratischer sowie durch Kontrolle der Öffentlichkeit effektiver zu machen und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (in Abgrenzung von: VG Wiesbaden, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI -).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 106/08 vom 14.05.2009

1. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich als Vermieterin gegenüber gewerblichen Mietern auch dann auf einen formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn der Mangel in der Belastung des Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg besteht.

2. § 313 BGB ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften auch dann unanwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist.

3. § 539 Abs. 1 BGB ist auf Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung auch dann nicht anwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist.

4. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG gilt nur im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern und begründet keine Ansprüche Dritter.

5. Ansprüche eines Landes gegen den Bund aus Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG können an Private abgetreten werden.

6. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG begründet keine auf Freistellung gerichteten Ansprüche eines Landes gegen den Bund.

7. Zu den Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.

8. Zur Frage, ob das Land Berlin öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, im Boden aufgefundene Kampfmittel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 7 Sa 2017/08 vom 24.02.2009

1. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03).

2. Die Frage, ob bei einem gegebenen Eigentumsdelikt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zumutbar ist oder nicht, ist dann im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu beantworten. In diese Interessenabwägung sind auf Seiten des Arbeitnehmers regelmäßig die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter einzubeziehen. Auf Seiten des Arbeitgebers sind u.a. die Funktion des Arbeitnehmers im Betrieb und die Frage der Fortdauer des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauensverhältnisses zu berücksichtigen. Auch generalpräventive Gesichtspunkte können auf Seiten des Arbeitgebers Gewicht erlangen.

3. Im Rahmen der so vorzunehmenden Interessenabwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Dabei kann auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tatbegehung abgestellt werden, ob er beispielsweise die Tat einräumt, oder aber bei den Aufklärungsmaßnahmen des Arbeitgebers weitere Täuschungshandlungen begeht.

4. Auf den Einzelfall bezogen war hier in der Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass die Klägerin im Rahmen der arbeitgeberseitigen Aufklärung den Sachverhalt beharrlich geleugnet, den Verdacht haltlos auf andere Mitarbeiter abzuwälzen versucht hat und sich im Prozess entgegen § 138 ZPO zu maßgeblichem Sachvortrag wahrheitswidrig eingelassen hat. Dadurch war der Vertrauensverlust irreparabel geworden.

BGH – Urteil, VI ZR 28/08 vom 10.02.2009

Zur Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender Vertragsauslegung einer Absprache über das Anmieten und Führen eines Mietwagens im Ausland.

BFH – Urteil, VIII R 24/07 vom 18.11.2008

Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. "schwarzen" Fonds) gemäß § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 73b EGV). Einer Vorlage an den EuGH bedarf es insoweit nicht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 9.08 vom 23.10.2008

Ein Verein, der Fund- und Pflegetiere durch Dritte in deren Wohnungen betreuen lässt, betreibt keine einem Tierheim ähnliche Einrichtung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 4 K 25/06 vom 14.10.2008

1. Eines Erörterungstermines oder der anderweitigen Ergebnismitteilung gemäß § 30 Abs. 4 LNatG M-V bedarf es lediglich bezüglich "fristgerecht" vorgebrachter Bedenken und Anregungen.

2. Daraus, dass ein Verfahrensfehler nicht bereits nach § 31 LNatG M-V unbeachtlich ist, folgt im Einzelfall nicht zwingend, dass eine Landschaftsschutzgebietsverordnung wegen eines Verstoßes gegen § 30 Abs. 4 LNatG M-V unwirksam wäre.

3. Da die Funktion der Ergebnismitteilung nach § 30 Abs. 4 LNatG M-V lediglich darin besteht, die Präklusionsfrist des § 31 Abs. 2 LNatG M-V auszulösen, also im öffentlichen Interesse eine für die Adressaten der Ergebnismitteilung negative Rechtsfolge nach sich ziehen soll, führt der Verstoß gegen § 30 Abs. 4 LNatG M-V durch Unterlassen der Mitteilung zu keinen für sie nachteiligen Konsequenzen. Angesichts dieses Befundes hat der in Rede stehende Verfahrensfehler gegenüber den Beteiligten bzw. Betroffenen kein bzw. allenfalls geringes Gewicht, das es nicht rechtfertigen kann, an ihn die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Verordnung zu knüpfen bzw. anzunehmen, dass der Gesetzgeber dies wollte.

4. In Anerkennung des Anliegens der Normerhaltung kann im Einzelfall ausnahmsweise die Verletzung von Beteiligungsrechten im Normsetzungsverfahren dann nicht zur Unwirksamkeit der angegriffenen Norm führen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Norm ohne den Verfahrensfehler einen anderen Inhalt erhalten hätte.

5. Der Rückgriff auf eine Übersichtskarte ist im Rahmen des § 30 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2, 1. Halbsatz LNatG M-V zulässig.

6. Es ist nach § 23 Abs. 1 LNatG M-V nicht erforderlich, dass das Schutzgebiet im Vergleich zu anderen Gebieten im Land schutzwürdiger oder schutzbedürftiger erscheint. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterschutzstellung vor, ist diese zulässig, ohne dass es darauf ankäme, wie sich die Verhältnisse anderen Ortes darstellen.

7. Im Rahmen seines naturschutzrechtlichen "Normsetzungsermessens" hat der Verordnungsgeber auch verfassungsrechtlich geschützte Positionen, wie etwa die gemeindliche Planungshoheit bzw. die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und die privaten Eigentümerbelange, zu berücksichtigen.

8. Konkretisieren sich die planerischen Zielsetzungen einer Gemeinde erst nach dem Zeitpunkt der einstweiligen Sicherstellung, unterliegen diese Planungen ihrem naturschutzrechtlichen Regime.

OVG-BREMEN – Urteil, 1 A 161/06 vom 02.09.2008

1. Die Beschränkung des Geltungsbereichs des Reisepasses ist unverhältnismäßig, wenn das Ziel der Maßnahme - die Verhinderung der Ausreise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, für den keine Passpflicht besteht - durch die Beschränkung des Geltungsbereichs des Personalausweises in gleicher Weise oder sogar besser erreicht werden kann.

2. Sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 2 PAuswG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG werden nicht schon dadurch gefährdet, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Schaden zu nehmen droht. Erforderlich ist vielmehr, dass unabhängig von dem damit verbundenen Ansehensverlust ein Schutzgut unmittelbar geschädigt zu werden droht, das der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zumindest nahe kommt. Das ist der Fall, wenn von dem Inhaber des Personalausweises die Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen im Ausland zu befürchten ist, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden (hier: sog. Fußball-Hooligans).

3. Zu den Anforderungen an die Androhung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung passbeschränkender Maßnahmen.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 8 U 88/08 vom 07.07.2008

Fund von Schweinezähne in der Leberwurst.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 30.06 vom 27.03.2008

Erhält ein Ruhestandsbeamter aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung anstelle einer Versorgung einen Kapitalbetrag, so ist der Ruhensberechnung dieser Kapitalbetrag in voller Höhe zugrunde zu legen.

Die in § 56 Abs. 3 BeamtVG vorgeschriebene Ermittlung einer fiktiven Rente erfordert Rechengrößen, die der Gesetzgeber selbst festzulegen hat.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung ist die Vorschrift in der Weise anzuwenden, dass das Kapital unverzinst bleibt und die Laufzeit anhand des für Frauen und Männer vom Statistischen Bundesamt festgestellten Mittelwertes der Lebenserwartung für Männer und Frauen festzulegen ist.

BGH – Urteil, VI ZR 7/07 vom 11.03.2008

Zur Zulässigkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch".

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 193/06 vom 21.12.2007

1. Wird eine erstinstanzlich ausgeurteilte einstweilige Verfügung durch Berufungsurteil in nicht nur geringfügiger Weise abgeändert, so beginnt die Vollziehungsfrist neu zu laufen.

2. Die Abänderung einer auf den Abdruck einer Gegendarstellung gerichteten einstweiligen Verfügung ist dann geringfügig, wenn sie sich auf die Schriftgröße und - damit zusammenhängend - auf die von der Gegendarstellung einzunehmende Fläche beschränkt, den Text aber unverändert läßt.

BGH – Beschluss, StB 43/07 vom 28.11.2007

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Katalogtat nach § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat erheblich schädigen kann.

BFH – Urteil, VII R 35/04 vom 21.08.2007

Bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die Ausfuhrerzeugnisse der in der Ausfuhranmeldung angegebenen Marktordnungs-Warenlistennummer entsprechen, gibt es bei zum Teil fehlender Entsprechung keine Fehlertoleranzen. Sind die Erzeugnisse in der Ausfuhranmeldung als einheitlich beschaffen beschrieben, kann sich die Zollbehörde, unter Beachtung einer etwa vorgeschriebenen Mindestprobenmenge, im Rahmen des ihr bei der Probenziehung eingeräumten Ermessens auf die Entnahme einer Stichprobe beschränken.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 247/05 vom 12.07.2007

Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland sind OEB als Rechtspersonen erloschen.

OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 222/07 vom 26.06.2007

Die Vorgaben des Art. 10 Abs. 1 b RL zum Begriff der Religion gewähren dem Einzelnen einen über das religiöse Existenzminimum hinausgehenden Schutz religiöser Betätigung.

Einem Konvertiten kommt der Schutz des Art. 10 Abs. 1 b RL vollumfänglich zugute, wenn er die Religion aus religiöser Überzeugung gewechselt hat und durch die neue Religion in seiner religiösen Identität geprägt wird. Ob dies der Fall ist, bedarf der Prüfung im Einzelfall.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 Ws 361/07 vom 07.06.2007

1. Beruht die Verurteilung wegen der Anlasstat auf einem Strafbefehl, muß die Befugnis, sich allein auf deren Rechtskraft zu stützen, mit Blick auf diejenigen Besonderheiten des summarischen Verfahrens beschränkt werden, die typische Risiken für die Ermittlung des wahren Sachverhalts bergen; denn sie beeinträchtigen die Verlässlichkeit des Erkenntnisses, aus dem das Widerrufsgericht den Schluß zieht, der Verurteilte habe in der Bewährungszeit eine neue Tat begangen.

2. Das für den Widerruf zuständige Gericht darf seine Entscheidung dann nicht ungeprüft auf eine durch einen rechtskräftigen Strafbefehl festgestellte Straftat stützen, wenn nebeneinander kumulativ zwei Voraussetzungen gegeben sind:

a) Der Strafbefehl ist nur auf den hinreichenden Tatverdacht gestützt. Die aus den Akten erkennbare Beweislage läßt eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nicht zu.

b) Der Beschuldigte wollte sich gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen oder hat dies bereits getan, und die Rechtskraft ist ohne eine den Strafbefehl anerkennende Willensentschließung des Beschuldigten allein aufgrund seines prozessualen Versäumnisses eingetreten.

[Bestätigung von: KG, Beschluß vom 1. März 2000 - 5 Ws 58/00 - = NStZ-RR 2001, 136] so auch KG, Beschluß vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -

OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 49/06 vom 28.03.2007

1. Zu den Anforderungen an den Vortrag eines Anlegers, der Schadensersatzansprüche wegen seines Beitritts zu einem Wagniskapital-Fonds oder wegen der Pflichtwidrigkeit einer späteren Umstrukturierung geltend macht.

2. Zur Verjährung solcher Ansprüche.

OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 60/05 vom 08.11.2006

1. Ist an einem Unternehmen eine Vielzahl von Anlegern durch rechtlich selbstständige Verträge still beteiligt, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz für den Fall der Liquidation die Auszahlung eines Barerlöses an den still Beteiligten vorsehen, kann diese vertraglich vereinbarte Art der Liquidation nicht ohne Zustimmung des jeweils betroffenen Beteiligten dahingehend geändert werden, dass ihm als Liquidationserlös Genussscheine zugeteilt werden, welche die unternehmenstragende Gesellschaft als Gegenleistung für die Veräußerung des gesamten Vermögens an eine dritte Gesellschaft erhalten hat.

2. Die erforderliche Einzelzustimmung zu einer solchen Vertragsänderung wird nicht durch eine Klausel im Beteiligungsvertrag ersetzt, die eine mehrheitliche Zustimmung sämtlicher still Beteiligten zu einer Liquidation der unternehmenstragenden Gesellschaft genügen lässt.

3. Auch bei Annahme einer mitgliedschaftlichen Verbundenheit unter den verschiedenen still Beteiligten genügt für eine vertraglich nicht vorgesehene Änderung der Barliquidation in die Verteilung von Genussscheinen, die anders als die ursprüngliche Beteiligung dem Anleger keine Mitwirkungs- und Entscheidungsbefugnisse verleihen, nicht kündbar und vorerst auch nicht handelbar sind, wegen des damit verbundenen Eingriffs in den Kernbereich der Mitgliedschaft eine mehrheitliche Zustimmung aller still Beteiligten nicht.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 4 TaBV 77/06 vom 26.10.2006

Anfechtung einer Betriebsratswahl insbesondere wegen behaupteter Wahlbehinderung oder Androhung von Nachteilen im Sinne des § 20 BetrVG durch ein Rundschreiben der Arbeitgeberin - Einzelfallentscheidung -.

BGH – Urteil, I ZR 33/04 vom 26.10.2006

a) Verknüpft ein Unternehmen den Produktabsatz mit der Förderung sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Belange (sog. Sponsoring), verstößt es regelmäßig nicht gegen das Verbot unangemessener unsachlicher Beeinflussung des Kunden i.S. von § 4 Nr. 1 UWG.

b) Verspricht ein Unternehmen allgemein für den Fall des Erwerbs seiner Produkte, einen Dritten zu unterstützen, so folgt daraus noch nicht, dass über die Details dieser Leistung aufgeklärt werden muss. Erst wenn die Werbung konkrete, für die Kaufentscheidung relevante irrige Vorstellungen hervorruft, ergibt sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen.

c) Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG bei einer Verknüpfung des Produktabsatzes mit dem Versprechen einer Sponsoringleistung.

BGH – Urteil, I ZR 97/04 vom 26.10.2006

a) Verspricht ein Unternehmen für den Fall des Kaufs seiner Produkte eine nicht näher spezifizierte Leistung an einen Dritten, wird der Verbraucher regelmäßig nur erwarten, dass die Leistung zeitnah erbracht wird und nicht so geringfügig ist, dass sie die werbliche Herausstellung nicht rechtfertigt. Enthält die Werbung allerdings konkrete Angaben zum Sponsoring, kann sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen ergeben, wenn es ansonsten zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Fehlvorstellung des Verkehrs kommt.

b) Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast des Beklagten im Prozess über eine irreführende Werbung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10053/06.OVG vom 19.05.2006

Die gemäß § 56 Abs. 3 BeamtVG vorgeschriebene Verrentung von Kapitalabfindungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen schließt grundsätzlich auch solche Kapitalbeträge ein, die auf eigenen Einzahlungen des Beamten beruhen. Die Eigentumsgarantie oder der Alimentationsgrundsatz stehen dem nicht entgegen.

Die Verrentung erfasst auch Zinsen, die auf die Kapitalabfindungen im Zeitraum zwischen Auszahlung und Eintritt des Versorgungsfalles anfallen.

Zur Verrentung der Kapitalabfindungen nach Maßgabe der Anlage 9 zum Bewertungsgesetz.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 14 U 221/04 vom 22.11.2005

1. Die rechtlichen Folgen der Erklärung eines Dritten im Strafverfahren, auf die Herausgabe eines beschlagnahmten Gegenstandes zu verzichten, sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen.

2. Ist die Erklärung im Zusammenhang mit einem von dem Angeklagten des Strafverfahrens vor Urteilsverkündung zugunsten Rechtsmittelverzichts abgegeben, liegt allein deswegen noch kein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vor.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 538/05 vom 08.11.2005

1. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für einen Bootssteg/eine Slipanlage sind für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wohl der Allgemeinheit" die Aussagen des Bodenseeuferplans weiterhin heranzuziehen.

2. Bootsstege und Slipanlagen in einem im Bodenseeuferplan als Schutzzone II ausgewiesenen Uferbereich beeinträchtigen grundsätzlich das Wohl der Allgemeinheit wegen der typischerweise mit diesen Anlagen und ihrer bestimmungsgemäßen Nutzungen einhergehenden Gefahren für die ökologischen Funktionen der Flachwasserzone einschließlich deren Selbstreinigungskraft.

LAG-KOELN – Beschluss, 10 (5) Ta 144/04 vom 22.06.2005

Die Wertbemessung des Streits über die Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats kann sich an der Größe des Gremiums in Anlehnung an die Staffel des § 9 BetrVG orientieren mit der sich aus § 55 IV in Verbindung mit § 47 V BetrVG einzuhaltenden Obergrenze von 40 Konzern - Betriebsratsmitgliedern.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LB 44/02 vom 01.12.2004

1. Das Klagerecht anerkannter Naturschutzvereine gemäß § 60 c NNatG führt nicht zu einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungsaktes. Das gerichtliche Verfahren ist materiell auf die Überprüfung der Bestimmungen beschränkt, die einen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen.

2. Auch wenn grundsätzlich die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses zum Zeitpunkt seines Erlasses zu prüfen ist, kann ein (möglicherweise) bestehender Verstoß gegen Schranken des strikten Rechts danach behoben und dies wie das Ergebnis eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Verstöße, deren Behebung Ergebnis eines vom Planfeststellungsverfahren unabhängigen Verfahrens ist.

3. Vorkehrungen, mit denen Beeinträchtigungen durch § 19 a Abs. 2 BNatSchG a.F. geschützter Arten oder Lebensräume vermieden werden, sind bei der Bewertung der Erheblichkeit des Eingriffs gemäß § 19 c Abs. 2 BNatSchG a.F. zu berücksichtigen.

4. Bis zu der Veröffentlichung der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind weder § 19 c BNatSchG a.F. noch die FFH-Richtlinie direkt anwendbar. Für gemeldete oder sich zur Meldung aufdrängende Gebiete entfaltet die FFH-Richtlinie allerdings Vorwirkungen, die darin bestehen können, dass das Vorhaben bereits an den Vorgaben der Richtlinie zu messen ist. Für Gebiete, deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden kann, hat es in diesem Zusammenhang mit dem Verbot sein Bewenden, diese Gebiete so nachhaltig zu beeinträchtigen, dass sie für eine Meldung und Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht mehr in Betracht kommen.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 102/04 vom 17.11.2004

1. Zuverlässig im Sinne von § 29 d Abs. 1 LuftVG ist (nur), wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen. Wegen des beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits dann zu verneinen, wenn hieran auch nur geringe Zweifel bestehen. Dabei ist von Bedeutung, dass der Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs nicht unmittelbar von dem zu Überprüfenden selbst ausgehen muss, sondern eine Gefährdung auch dadurch eintreten kann, dass eine Person ihre Kenntnis von Betriebsabläufen und Sicherheitsmaßnahmen an außen stehende Dritte weitergibt oder diesen den Zutritt zum Flughafen ermöglicht. Ob eine in diesem Sinne luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit gegeben ist, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 33/03 -).

2. Effektiver vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem die Zuverlässigkeit verneinenden Bescheid kann auf dem Wege der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO allein nicht erreicht werden.

Weil die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 9 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf dem Gebiet des Luftverkehrs (LuftVZÜV) vom 8. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2625), geändert durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361), im Abstand von einem Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Überprüfung neu zu beantragen ist, geht ein auf die (vorläufige) Verpflichtung zur Feststellung der Zuverlässigkeit gerichteter Eilrechtsschutz mit dem Ablauf dieses Zeitraums ins Leere.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 8 U 97/04 vom 14.09.2004

1. Steht in Fällen anfänglicher Unmöglichkeit wegen eines Rechtsmangels eine vorübergehende Unmöglichkeit der dauerhaften Unmöglichkeit gleich, bestimmen sich die Rechte des Käufers aus § 311a Abs. 2 Satz 1 BGB n. F..

2. Der Umfang der Nachforschungspflicht und der daraus resultierenden Sorgfaltsanforderungen im gewerblichen PKW-Handel im Internet.

BGH – Urteil, 3 StR 344/03 vom 17.06.2004

Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, daß die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppierung in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gemäß § 52 Abs. 1 StGB gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist.

Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Fund - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum